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Aurimentum Teil II einer Bilanzbewertung eines Users

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Damit hatte unser User wohl dann nicht gerechnet, dass wir seine Analyse/seine Meinung zur Bilanz der R&R Consulting GmbH, dann auch so veröffentlichen würden. Nun hat er uns noch eine Ergänzung übermittelt. Natürlich veröffentlichen wir solche Kommentare dann auch gerne, wenn wir der Meinung sind, das ist für unsere Leser von Interesse. Aurimentum beschäftigt uns ja nun seit Jahren.

Zitat:

Guten Tag!

1.
Die Vorschüsse und Kredite an Gesellschafter (sind nur Fuchs und Scherm) haben wahrscheinlich folgende Hintergründe.

Die bilanzielle Überschuldung von R&R Consulting GmbH ist seit Firmengründung kontinuierlich angestiegen betrug in der Spitze zum 31.12.2018 mehr als 8.1 Mio EUR.

Als Geschäftsführer einer überschuldeten GmbH habe ich entsprechende zusätzliche Verpflichtungen, um eine Insolvenz zu verhindern.

Gleichzeitig muss ich als Geschäftsführer einer überschuldeten GmbH mein Gehalt entsprechend soweit wie möglich reduzieren und darf auch keine Gewinnausschüttungen vereinnahmen.

 

Da den Herren Fuchs und Scherm normale Gehälter, welche der bilanziellen und finanziellen Situation ihrer Firma angemessen sind, wahrscheinlich nicht für deren private Lebensführung nicht ausreichen,

deklarieren und bilanzieren sie diese versteckten Provisionzahlungen und Gehälter einfach als Gesellschafterdarlehen.

Damit vermeiden sie alle unangenehmen Fragen zur Angemessenheit ihrer Gehälter, verdeckten Gewinnausschüttungen etc. und sparen sich darauf auch noch die Einkommenssteuer usw.

 

 

2.

Die Wirtschaftsprüfer haben sich durch „das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Jahresabschluss“ vorsoglich schon für zukünftige Ereignisse „aus der Haftung genommen“.

Damit versuchen die Wirtschaftsprüfer bereits jetzt, sich vor eventuellen Schadenersatzforderungen von Geschädgiten im Falle einer Insolvenz zu schützen.

 

Aus dem Bestätigungsvermerk:

„Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für das Prüfungsurteil zum Lagebericht

Das Vorhandensein und der Bestand der ausgewiesenen Vorräte in Höhe von TEUR 2.418 ist nicht hinreichend nachgewiesen, da wir entgegen IDW Prüfungsstandard: Prüfung der Vorratsinventur (IDW PS 301) in Verbindung mit § 240 HGB nicht an der Vorratsinventur zum 31.Dezember 2019 teilnehmen konnten. Auch durch alternative Prüfungshandlungen konnte infolge eines fehlenden Warenwirtschaftssystems keine hinreichende Sicherheit über den Bestand und die Bewertung der Vorräte zum Abschlussstichtag gewonnen werden.“

Für eine abschliessende Beurteilung der Situation von R&R Consulting GmbH muss man noch die fehlenden Bilanzen 2016, 2017 und 2018 sowie insbesondere die für 2020 analysieren, sobald diese veröffentlicht wurden.

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