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Amtsgericht Freyung

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qimono (CC0), Pixabay

Amtsgericht Freyung

3 VRJs 44/​21 (3 Ls 25 Js 6489/​19 jug)

Mit Urteil des Amtsgerichts Freyung vom 28.07.2021, rechtskräftig seit 05.08.2021, Az: 3 Ls 25 Js 6489/​19 jug, wurde der Einziehungsbetroffene Bosch, Erwin zur Einziehung eines Betrages i.H.v. 2.838,26 € als Wertersatz rechtskräftig verurteilt.

Die Entscheidung beruht auf Computerbetrugs in 78 Fällen und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und vorsätzlichen Besitzes in Tateinheit mit vorsätzlichem und unerlaubtem Führen einer verbotenen Waffe.

Die Vermögenswerte werden nun vom Amtsgericht als Vollstreckungsbehörde eingezogen. Nach den strafrechtlichen Ermittlungen könnten Verletzte gegen den Verurteilten einen Entschädigungsanspruch haben.

Diese Mitteilung erfolgt, um diesen die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können. Hierzu melden die Verletzten ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach öffentlicher Bekanntmachung dieser Mitteilung beim Amtsgericht Freyung zu dem genannten Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Machen die Verletzten ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer des Verwertungserlöses und des Wertersatzbetrags. Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt oder nicht Inhaber des Anspruchs sein, wird um Weiterleitung an diese oder den Erwerber gebeten.

Eine Erlösauszahlung durch das Amtsgericht an die Verletzten kann frühestens in sechs Monaten und nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten die Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen angemeldet werden. Hierüber werden die Verletzten gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert. Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, wird gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen. Dem Amtsgericht ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

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