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bc connect GmbH jetzt in Insolvenz

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derneuemann (CC0), Pixabay

Jetzt ist es passiert und zwar schon nach kurzer Zeit. Das Unternehmen ist in Insolvenz. Zuständiger Insolvenzverwalter ist die Kanzlei Tiefenbacher, Rechtsanwalt Rüdiger Scheffler, aus Dresden. Eine gute und erfahrene Kanzlei in Sachen Kriminalinsolvenzen. Hier führt man bereits das Verfahren Lombardium, besser bekannt als Hamburger Pfandhausskandal, und das Verfahren Geno Wohnbau Genossenschaft eG mit großer Akribie.

Bedenken muss man auch, so Thomas Bremer von der Redaktion diebewertung.de aus Leipzig, dass das Verfahren selber in den Händen des Insolvenzgerichtes bleibt, der eingesetzte Insolvenzverwalter nur Dienstleister des Insolvenzgerichtes ist.

Nun aber kann endlich mal eine dritte unabhängige Person „Tabula Rasa“ machen und schauen, ob alle unsere Berichte sich auch bestätigen. Spannend sein dürfte dann einmal, die ungefähre Anzahl der geschädigten Investoren zu erfahren. Wir gehen hier von über 10.000 aus, resultierend aus unseren investigativen Recherchen, so Bremer weiter.

Möglicherweise wird der Insolvenzverwalter nun einen vorläufigen Gläubigerausschuss einrichten, in dem dann auch Anlegervertreter sitzen. Diese werden in dem genannten Verfahren die Interessen der Anleger vertreten.

Nun wird man Geduld haben müssen, denn der Insolvenzverwalter wird Wochen benötigen, um die vorhandenen Unterlagen zu sichten, ja sich ggf. dann bei der ermittelnden Staatsanwaltschaft auch Unterlagen beschaffen müssen. Dann wird der Insolvenzverwalter die geschädigten Anleger auffordern, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Das sollte man sicherlich am besten über einen Rechtsanwalt machen, um die angemeldete Forderung zur Insolvenztabelle dann auch anerkannt zu bekommen.

Der Insolvenzverwalter wird auch prüfen, ob es sich bei den Geschäften, die das Unternehmen gemacht hat, um ein Schneeballsystem gehandelt hat. Würde das bei der Prüfung herauskommen, wäre der Insolvenzverwalter sogar verpflichtet, ausbezahlte Zinsen und zurückbezahlte Einlagen zurückzufordern. Auch das kennen wir aus dem Vorgang Lombardium. Nochmals der Insolvenzverwalter muss das tun, will er nicht selbst in die Haftung kommen.

Es ist eine unschöne Situation, die nun an einem entscheidenden Punkt angekommen ist. Einem Punkt, wo nicht mehr spekulierte werden muss, sondern ab dem aufgeklärt wird. Damit der wichtigste Schritt getan aus unserer Sicht.

Klären wird der Insolvenzverwalter dann auch das geschäftliche Verhältnis zu dem Unternehmen Ainova Just Fit GmbH. Auch hier könnten sich dann möglicherweise Ansprüche ergeben, die dann der Insolvenzmasse zu Gute kommen könnten.

Jetzt ist es aber an der Zeit, eine starke Interessengemeinschaft zu bilden, um eine starke Position gegenüber dem Insolvenzverwalter zu haben. Sie werden irgendwann feststellen, wie recht ich mit diesem Rat hatte, so Thomas Bremer.

Wir haben diese Interessengemeinschaft gegründet für einen einmaligen Kostenbeitrag von 70 Euro, die aber nicht wir kassieren, sondern die dann bitte an den Tafel Leipzig e.V. überwiesen werden sollen. Dafür bekommen sie eine Spendenquittung. Die Spende ist steuerlich absetzbar, da es sich hier um einen gemeinnützigen Verein handelt.

https://interessengemeinschaft-bc-connect-gmbh.de/

Amtsgericht Chemnitz – Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 314 IN 1922/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der bc connect GmbH, vertr. d. d. GF Rene Schindler Schloßweg 4, 08626 Eichigt OT Ebmath, Amtsgericht Chemnitz, HRB 30812
vertreten durch den Geschäftsführer Rene Schindler

ergeht am 20.10.2021 nachfolgende Entscheidung:

1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 20.10.2021 um 12:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet.

2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Frank-Rüdiger Scheffler
Ulmenstraße 14
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 38226 11
Telefon geschäftlich: 037138226 0
Telefax: 0371 38226 23
Email geschäftlich: schulz@tiefenbacher.de
Website: www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de

bestellt.

3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.

5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen – auch Bankguthaben – auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen und eingehende Geldbeträge entgegen zu nehmen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.

6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).

8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).

 

 

 

 

 

1 Kommentar

  1. Herr Schindler war doch schon einmal wegen Betrug und Urkundenfälschung in Haft und auch in der Privatinsolvenz. Weiß jemand zufällig, wann diese Privatinsolvenz geendet hat?

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