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Kapitalanlagen: BaFin veröffentlicht neue Berichtspflichten

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andibreit (CC0), Pixabay

Die BaFin hat Ende Juli zwei Sammelverfügungen zu Berichtspflichten bekanntgegeben. Die „Sammelverfügung vom 28. Juli 2021 betreffend die Berichtspflichten der Versicherungsunternehmen über ihre Kapitalanlagen“ richtet sich an Pensionskassen und kleine Versicherungsunternehmen und ersetzt künftig die Sammelverfügung vom 21. Juni 2011. Sie enthält Anordnungen zu den verpflichtenden Berichten über die Kapitalanlagen, die Buch- und Zeitwerte sowie die stillen Reserven und stillen Lasten. Außerdem ordnet sie an, dass die Unternehmen über die Bedeckung der versicherungstechnischen Passiva berichten müssen.

Die „Sammelverfügung vom 29. Juli 2021 betreffend die Berichtspflichten der Pensionsfonds über ihre Kapitalanlagen“ richtet sich an Pensionsfonds. Für sie wurden mit der Sammelverfügung erstmals Pflichten geschaffen, über die Kapitalanlagen und die Bedeckung der Pensionsfonds zu berichten.

Die Adressaten sind zum Stichtag 31. Dezember 2021 dazu verpflichtet, die neuen Berichtspflichten zu befolgen

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