Start Verbraucherschutz Bilanziell überschuldet: ADAPTO Bauprojekt Konstantinstraße 21 GmbH & Co. KG

Bilanziell überschuldet: ADAPTO Bauprojekt Konstantinstraße 21 GmbH & Co. KG

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3dman_eu / Pixabay
Ein Unternehmen, das wir mit der Person Jürgen Kelber in Verbindung bringen und ein Unternehmen, dessen bilanzielle Überschuldung sich innerhalb nur eines Jahres nahezu verfünfzehnfacht hat. Gute Aussichten? Möglicherweise dann wohl eher nicht.

ADAPTO Bauprojekt Konstantinstraße 21 GmbH & Co. KG

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Umlaufvermögen 3.094.229,12 2.048.413,95
I. Vorräte 2.576.957,37 1.980.934,36
1. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 556.347,80 0,00
2. fertige Erzeugnisse und Waren 2.020.609,57 1.980.934,36
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 517.271,75 67.479,59
B. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 178.430,00
davon Disagio 0,00 178.430,00
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 398.014,85 25.970,22
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 398.014,85 25.970,22
Bilanzsumme, Summe Aktiva 3.492.243,97 2.252.814,17

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Rückstellungen 39,00 75.655,00
1. sonstige Rückstellungen 39,00 75.655,00
B. Verbindlichkeiten 3.492.204,97 2.177.159,17
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.999.758,09 1.872.376,88
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.999.758,09 1.872.376,88
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 132.139,06 2.908,29
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 132.139,06 2.908,29
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 318.754,00 301.874,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 130,00 301.874,00
4. sonstige Verbindlichkeiten 1.041.553,82 0,00
davon aus Steuern 1.553,82 0,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.553,82 0,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.040.000,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 3.492.243,97 2.252.814,17

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2020 – 31.12.2020
EUR
29.8.2019 – 31.12.2019
EUR
1. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 556.347,80 0,00
2. sonstige betriebliche Erträge 341,89 0,00
3. Materialaufwand 270.971,96 0,00
a) Aufwendungen für bezogene Leistungen 270.971,96 0,00
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 283.473,25 42.953,98
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 371.709,19 3.016,24
6. Ergebnis nach Steuern -369.464,71 -45.970,22
7. sonstige Steuern 1.129,92 0,00
8. Jahresfehlbetrag 370.594,63 45.970,22

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben unter der Bilanz zum 31. Dezember 2020

Angaben zur Identifikation laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: ADAPTO Bauprojekt Konstantinstraße 21 GmbH & Co. KG
Ort des Firmensitzes: Leipzig
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Leipzig
Register-Nr. 18468


Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG /​ § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte Betrag
EUR
Ausleihungen 0,00
Forderungen 0,00
Verbindlichkeiten 318.754,00

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:

Im Umlaufvermögen der Gesellschaft wurden Zinsen während der Bauzeit als Bewertungshilfe gemäß § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB i.H.v. 285.375,84 EUR aktiviert.

Die Gesellschafter, hier die Kommanditisten, haben bezüglich Ihrer Forderungen gegen die Gesellschaft in Höhe von 318.624,00 EUR den Rangrücktritt erklärt. Daneben haben weitere Gläubiger, hier Crowdfundinginvestoren, bezüglich Ihrer Forderungen gegen die Gesellschaft in Höhe von 1.040.000,00 EUR den Rangrücktritt erklärt.

Die Forderungen sollen in voller Höhe erst im Rang nach den Forderungen aller Massegläubiger, Insolvenzgläubiger sowie den Forderungen der nachrangigen Insolvenzgläubiger im Sinne des § 39 I Nr. 1 – 5 InsO befriedigt werden. Die Kommanditisten und die Crowdinvestoren verpflichten sich, ihren Anspruch auf Rückzahlung der Forderungen solange und soweit nicht geltend zu machen, wie die teilweise oder vollständige Befriedigung dieses Anspruchs zu einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft im Sinne des § 19 Insolvenzordnung führen würde.

Die Kommanditisten und die Crowdinvestoren können die Erfüllung ihrer Forderungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens nur aus ungebundene Vermögen verlangen, d.h. aus einem Bilanzgewinn, aus einem zukünftigen Liquidationserlös oder aus einem die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, übersteigendem Vermögen (sonstiges freies Vermögen). Eine Erfüllung der Forderungen darf auch aus ungebundene Vermögen der Darlehensnehmerin nicht vorgenommen werden, solange und soweit eine solche Erfüllung zur (drohenden) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Darlehensnehmerin führen würde. Die Ansprüche der Kommanditisten und der Crowdfundinginvestoren auf Rückzahlung der Forderungen sind untereinander gleichrangig

Versicherung der gesetzlichen Vertreter:
Wir versichern nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss der Gesellschaft unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Unterschrift der Geschäftsführung

Heilbronn, den 29. Juli 2021 i.O. gez. i.O. gez.
Ort, Datum Jürgen Kelber, Geschäftsführer Jörg Peper, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.07.2021 festgestellt.

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