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Popppy Popcornautomaten, Ballooony und Vendingjet

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Verbraucherschutz | © geralt (CC0), Pixabay

Gestern Abend bekamen wir eine Mail in die Redaktion mit dem Inhalt, dass gegen alle 3 Gesellschaften wohl Insolvenzanträge gestellt wurden, diese aber derzeit noch beim AG Rottweil, dem zuständigen Insolvenzgericht, in der Prüfung seien, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder aber mangels Masse eingestellt wird. Üblicherweise ein ganz normaler Vorgang, der bis zu 3 Wochen dauern kann.

Entscheidend wird sein, ob genug finanzielle Masse in den jeweiligen Gesellschaften vorhanden ist, um die Kosten des jeweiligen Verfahrens dann auch decken zu können.

Trotzdem ist das auch eine „gute Nachricht“, denn nach einer Entscheidung des zuständigen Insolvenzgerichts weiss man als Anleger dann, woran man ist.

Wird das jeweilige Insolvenzverfahren dann auch eröffnet, wovon wir im Moment ausgehen, dann hat man einen Ansprechpartner, über den man mit möglichen Lösungsmöglichkeiten auch reden kann. Dann könnte es möglicherweise auch in einer Auffanggesellschaft weitergehen.

Tatsache ist aber auch, dass es dafür neuer frischer finanzieller Mittel bedarf, denn das alles neu zu organisieren bedarf Personal und Zeit.

Wir gehen hier von einem Kapitalbedarf von mindestens 500.000 Euro aus möglicherweise sogar mehr, denn die vorhandenen Geräte müssen alle erst einmal ordentlich gewartet werden, denn viele scheinen nicht mehr in Betrieb zu sein.

Diese Firma muss natürlich in Verbindung mit dem Vertrieb geführt, aber eben nicht vom Vertrieb geführt werden. Hier gilt es, eine betriebswirtschaftlich ausgebildete Person zu finden, die in der Lage ist, das Geschäft gemeinsam mit dem Vertrieb zu führen.

Das der Vertrieb diese Firma alleine führt, wäre für mich ein NO GO. Schuster bleib bei deinen Leisten, wie es in in einem deutschen Sprichwort so schön heißt. Das sollte auch hier bitte Anwendung finden.

Insgesamt sind wir davon überzeugt, dass es mit einem ordentlichen Plan und sehr viel Engagement gelingen kann, die investierten Gelder der Anleger zu retten. Verloren haben die Anleger, die keinen Automaten besitzen.

Wir hoffen nur, dass die hektischen und falschen Aktivitäten so manches Vertrieblers im Vorfeld dieser Insolvenz, nicht dazu führen wird, dass der vom Gericht bestellte Insolvenzverwalter das Eigentum der Anleger bestreitet.

Das wäre eine fatale Situation für die Anleger und auch für den Vertrieb, der dem Anleger geraten hat, hier entsprechende Vereinbarungen zu unterschreiben.

Dann müsste man hier aufwendige Klagen gegen den Insolvenzverwalter führen, aber auch der Vertrieb, der zu dieser Vereinbarung geraten hat, würde dann natürlich in die Haftung genommen werden können von den betroffenen Anlegern.

Nun hoffen wir aber einmal, dass sich das alles zum Guten wendet und unsere „Bedenken“ nicht zum Tragen kommen.

Gerade jetzt ist es wichtig, eine starke Interessengemeinschaft zu haben, um dann im Insolvenzverfahren mit einer Stimme sprechen zu können, einer mächtigen Stimme. Schließen sie sich unserer Interessengemeinschaft JETZT an. Es wird Ihnen einen großen Nutzen bringen. Die Interessengemeinschaft ist kostenfrei, über eine Spende an den Tafel Leipzig e.V. würden wir uns jedoch sehr freuen.

https://interessengemeinschaft-vendingjet-anleger.diebewertung.de/

 

 

 

 

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