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HEP-Solar Portfolio 2 GmbH & Co. Geschlossene Investment KG

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Wokandapix (CC0), Pixabay

HEP Kapitalverwaltung AG

Güglingen

Nachtrag Nr. 1 vom 10.03.2021
zum Verkaufsprospekt vom 22.10.2020 für den geschlossenen inländischen Publikums-AIF HEP – Solar Portfolio 2 GmbH & Co. geschlossene Investment KG

Nachtrag Nr. 1 der HEP Kapitalverwaltung AG („HEP KVG“) vom 10. März 2021 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 22. Oktober 2020 betreffend den Vertrieb von Anteilen an der HEP – Solar Portfolio 2 GmbH & Co. geschlossene Investment KG (Investmentgesellschaft – „Publikums-AIF“).

Die HEP KVG gibt folgende Änderungen im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 22. Oktober 2020 („Verkaufsprospekt“) bekannt.

Der Verkaufsprospekt wird um die gemäß Art. 6 der Verordnung (EU) 2019/​2088 (Offenlegungsverordnung) erforderlichen Informationen, wie bei der Verwaltung des Publikums-AIF Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt werden, ergänzt:

1. UMGANG MIT NACHHALTIGKEITSRISIKEN

a) ANLAGESTRATEGIE, -ZIEL, -OBJEKTE UND -GRENZEN

Der Punkt 4.1 Anlagestrategie und Anlageziel wird am Absatzende um folgenden Passus ergänzt (Seite 17):

„Die Einbeziehung von Risiken in Anlageentscheidungen wird auf der Grundlage eines Risikokataloges sichergestellt. Der Risikokatalog berücksichtigt auch Nachhaltigkeitsrisiken. Die Nachhaltigkeitsrisiken werden unterteilt in physische Risiken (Risiken im Zusammenhang mit veränderten Klimabedingungen) und transitorische Risiken (Risiken, die sich aus der Umstellung auf eine nachhaltigkeitsorientierte Wirtschaftsweise ergeben können). Dabei wird für jedes identifizierte Risiko die erwartete Schadenshöhe definiert, der eine bestimmte Wahrscheinlichkeit zugeordnet wird. Diese wird dann einem Schwellenwert gegenübergestellt. Auf der Grundlage eines Ampelsystems wird anschließend überprüft, ob die Schadenshöhe unter (grün), an (gelb) oder über (rot) dem Schwellenwert liegt. Aus der Aggregation der Einzelwerte ergibt sich dann der Gesamtwert, der der Risikotragfähigkeit anschließend gegenübergestellt wird. Um besonders soziale Nachhaltigkeitsrisiken in die Anlageentscheidung einzubeziehen, sind darüber hinaus solche Geschäfte unzulässig, die zwar am Ort der jeweiligen Photovoltaikanlage (Zielland) zulässig sein mögen, aber in Deutschland als unzulässig oder widerrechtlich bewertet würden (Gewährleistung guter Governance), sowie solche Geschäfte, die gegen den Code of Conduct der hep-Gesellschaften, gegen Compliance-Anforderungen oder ethische Grundsätze verstoßen sowie solche Geschäfte, die zu unverhältnismäßigen negativen Umweltauswirkungen (Environmental) führen. Unzulässig ist außerdem das Eingehen von Risiken unter Umgehung des Vieraugen-Prinzips und solcher Risiken, die nicht mit dem Geschäftsmodell der Gesellschaft vereinbar sind (Governance).“

b) BEDEUTSAME VERTRÄGE

Der Punkt Risiko- und Liquiditätsmanagement (Seite 54/​55) wird um folgenden Satz ergänzt:

„Die HEP KVG ist verpflichtet, gemäß den gesetzlichen Anfor derungen des § 29 KAGB die für die Anlagestrategie des Publikums-AIF wesentlichen Risiken (inkl. Nachhaltigkeitsrisiken), denen der Publikums-AIF bezüglich seiner Vermögensanlagen unterliegen kann, zu ermitteln, zu messen, zu steuern und zu überwachen.“

c) DARSTELLUNG DER RISIKEN

Der Oberpunkt 6 Darstellung der Risiken (Seite 30) wird um folgenden Passus erweitert:

„Bei der folgenden Darstellung der Risiken wird keine eigene Risikogruppe für Nachhaltigkeitsrisiken gebildet, da Nachhaltigkeitsrisiken bei zahlreichen der aufgeführten Risiken bestehen können. So können beispielsweise die Risiken im Zusammenhang mit veränderten Umweltbedingungen (Punkt 6.12: Einnahmen aus den Publikums-AIFs) als physische Nachhaltigkeitsrisiken bewertet werden, während Risiken im Zusammenhang mit der staatlichen Förderung von erneuerbaren Energien (Punkt 6.7: Ertragssituation/​Markt) als transitorische Risiken bewertet werden können. Die mögliche Auswirkung auf die Rendite ist bei jedem einzelnen Risiko beschrieben.“

2. REDAKTIONELLE ÄNDERUNGEN

Die Bemessungsgrundlage wurde in den Anlagebedingungen unter Punkt 8.2 Seite 74 wie folgt definiert.

„8.2 BEMESSUNGSGRUNDLAGE

a) Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der laufenden Vergütungen gilt die Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen Berechnungsstichtag von der Investmentgesellschaft an die Anleger geleisteten Auszahlungen, maximal aber 100 Prozent des von den Anlegern gezeichneten Kommanditkapitals.

b) Wird der Nettoinventarwert nur einmal jährlich ermittelt, wird für die Berechnung des Durchschnitts der Wert am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres zugrunde gelegt.“

Im Verkaufsprospekt wurde teilweise versehentlich der Begriff „durchschnittlicher Nettoinventarwert“ und nicht der Begriff „Bemessungsgrundlage“ verwendet. Auch wurde die Regelung der Bemessungsgrundlage teilweise nur verkürzt dargestellt. Die Regelung der Bemessungsgrundlage bewirkt eine Deckelung der Kosten des Publikums-AIF.

Folgend werden diese Textstellen angepasst. Die Änderungen werden durch Unterstreichung gekennzeichnet.

SEITE 47

Punkt 11.1 Summe aller laufenden Vergütungen

Der dritte Absatz „Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der laufenden Vergütungen gilt die Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert des Publikums-AIF im jeweiligen Geschäftsjahr.“

wird ersetzt durch:

Als Bemessungsgrundlage (siehe 8.2 der Anlagebedingungen auf Seite 74) für die Berechnung der laufenden Vergütungen gilt die Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert des Publikums-AIF im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen Berechnungsstichtag vom Publikums-AIF an die Anlegergeleisteten Auszahlungen, maximal aber 100 Prozent des von den Anlegern gezeichneten Kommanditkapitals.

Dachfondsstruktur

Der letzte Absatz „Auf Ebene, der von der HEP KVG verwalteten AIF können Kosten für die laufende Verwaltung durch die HEP in Höhe von bis zu 0,20 % p.a. bezogen auf den durchschnittlichen Nettoinventarwert anfallen.“

wird ersetzt durch:

Auf Ebene der von der HEP KVG verwalteten AIF können Kosten für die laufende Verwaltung durch die HEP in Höhe von bis zu 0,20 % p.a. bezogen auf die Bemessungsgrundlage (siehe 8.2der Anlagebedingungen auf Seite 74) anfallen.“

SEITE 50

Punkt 11.13 Gesamtkostenquote

Der dritte Satz des ersten Absatzes „Die Gesamtkostenquote gibt das Verhältnis der bei dem Publikums-AIF anfallenden Verwaltungskosten und weiterer Aufwendungen, die dem Publikums-AIF belastet werden können, zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Publikums-AIF an.

wird ersetzt durch:

Die Gesamtkostenquote gibt das Verhältnis der bei dem Publikums-AIF anfallenden Verwaltungskosten und weiterer Aufwendungen, die dem Publikums-AIF belastet werden können, zurBemessungsgrundlage (siehe 8.2 der Anlagebedingungen aufSeite 74) an.

Der vierte Absatz „Die Gesamtkostenquote für den Publikums-AIF – dies umfasst Kosten, die direkt zu tragen sind – beträgt 0,68 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes.

wird ersetzt durch:

Die Gesamtkostenquote für den Publikums-AIF – dies umfasst Kosten, die direkt zu tragen sind – beträgt 0,68 % der Bemessungsgrundlage (siehe 8.2 der Anlagebedingungen auf Seite 74).

SEITE 55

Punkt Gegenstand des Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrags

Der erste Satz des letzten Absatzes „Des Weiteren erhält sie für ihre Treuhandtätigkeit eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,0833 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Publikums-AIF im jeweiligen Geschäftsjahr;“

wird ersetzt durch:

Des Weiteren erhält sie für ihre Treuhandtätigkeit eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,08 % der Bemessungsgrundlage (siehe 8.2 der Anlagebedingungen auf Seite 74) im jeweiligen Geschäftsjahr;

SEITE 56

Punkt Vergütung

Der erste Satz „Die HEP KVG erhält für die durchgeführten Leistungen im Rahmen des Portfoliomanagements, des Risiko- und Liquiditätsmanagements sowie des Asset Managements eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,2975 % (brutto) des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Publikums-AIF im jeweiligen Geschäftsjahr.“

wird ersetzt durch:

Die HEP KVG erhält für die durchgeführten Leistungen im Rahmen des Portfoliomanagements, des Risiko- und Liquiditätsmanagements sowie des Asset Managements eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,2975 % (brutto) der Bemessungsgrundlage (siehe 8.2 der Anlagebedingungen auf Seite 74) im jeweiligen Geschäftsjahr.

SEITE 57

Gegenstand des Verwahrstellenvertrages

Der Unterpunkt Vergütung „Die HEP KVG erhält für die durchgeführten Leistungen im Rahmen des Portfoliomanagements, des Risiko- und Liquiditätsmanagements sowie des Asset Managements eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,2975 % (brutto) des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Publikums-AIF im jeweiligen Geschäftsjahr.“

wird ersetzt durch:

Die HEP KVG erhält für die durchgeführten Leistungen im Rahmen des Portfoliomanagements, des Risiko- und Liquiditätsmanagements sowie des Asset Managements eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,2975 % (brutto) der Bemessungsgrundlage(siehe 8.2 der Anlagebedingungen auf Seite 74) im jeweiligen Geschäftsjahr.

SEITE 58

Vertragsgegenstand/​Leistungen

Der zweite Punkt „Honorar: Für die unter 1. und 2. genannten Leistungen erhält der Steuerberater ein jährliches Honorar in Höhe von 0,065 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Publikums-AIF im jeweiligen Geschäftsjahr, mindestens jedoch EUR 26.180,00 (inklusive etwaiger Umsatzsteuer).“

wird ersetzt durch:

Honorar: Für die unter 1. und 2. genannten Leistungen erhält der Steuerberater ein jährliches Honorar in Höhe von 0,065 % derBemessungsgrundlage (siehe 8.2 der Anlagebedingungen aufSeite 74) im jeweiligen Geschäftsjahr, mindestens jedoch EUR 26.180,00 (inklusive etwaiger Umsatzsteuer).

SEITE 87

§ 14 Vergütungen

Der erste Absatz „Für die Übernahme der Stellung als unbeschränkt haftende Gesellschafterin erhält die Komplementärin eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,025 % der Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert des Publikums-AIF im jeweiligen Geschäftsjahr („Bemessungsgrundlage“), in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 beträgt die Vergütung insgesamt jedoch mindestens EUR 20.000,00 (pro Jahr mindestens EUR 10.000,00).“

wird ersetzt durch:

Für die Übernahme der Stellung als unbeschränkt haftende Gesellschafterin erhält die Komplementärin eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,025 % der Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert des Publikums-AIF im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen Berechnungsstichtag vom Publikums-AIF an die Anleger geleisteten Auszahlungen, maximalaber 100 Prozent des von den Anlegern gezeichneten Komman-ditkapitals („Bemessungsgrundlage“), in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 beträgt die Vergütung insgesamt jedoch mindestens EUR 20.000,00 (pro Jahr mindestens EUR 10.000,00).

SEITE 97 f.

§ 12 Vergütung, Aufwendungsersatz

Der dritte Satz „Des Weiteren erhält sie für ihre Treuhandtätigkeit eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,083 % des durchschnittlichen Nettoinventarwerts des Publikums-AIF im jeweiligen Geschäftsjahr;“

wird ersetzt durch:

Des Weiteren erhält sie für ihre Treuhandtätigkeit eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,08 % der Bemessungsgrundlage im jeweiligen Geschäftsjahr;

WIDERRUFSRECHT

Nach § 305 Abs. 8 KAGB können Anleger, die vor der Veröffentlichung des Nachtrags zum Verkaufsprospekt eine auf den Erwerb eines Anteils gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, diese innerhalb einer Frist von zwei Werktagen nach Veröffentlichung des Nachtrags widerrufen, sofern noch keine Erfüllung eingetreten ist. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber der HEP Kapitalverwaltung AG, Römerstrasse 3, 74363 Güglingen, Fax +49 7135 93446-9616, E-Mail: kundenservice@hep.global, zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Auf die Rechtsfolgen des Widerrufs ist § 357a des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden.

Hiervon unberührt bleibt das den Anlegern in der Beitrittserklärung beschriebene Widerrufsrecht.

Der Nachtrag Nr. 1 vom 10.03.2021 zum Verkaufsprospekt vom 22.10.2020 kann neben den weiteren Verkaufsunterlagen kostenlos in Papierform oder als pdf-Dokument bei der HEP Kapitalverwaltung AG, Römerstraße 3, 74363 Güglingen, Fax +49 7135 93446- 9616, E-Mail: kundenservice@hep.global angefordert werden und steht kostenlos zum Download auf www.hep.global zur Verfügung.

Güglingen, 10.03.2021

HEP Kapitalverwaltung AG /​/​/​ Römerstraße 3 /​/​/​ 74363 Güglingen

vertreten durch ihre Vorstände

Thorsten Eitle Prof. Dr. Arnd Verleger
Ingo Burkhardt Simon Kreuels

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