Start Allgemein Ozols IT Service Consult GmbH i.G., Duisburg: BaFin ordnet Einstellung des unerlaubten...

Ozols IT Service Consult GmbH i.G., Duisburg: BaFin ordnet Einstellung des unerlaubten Finanztransfergeschäfts an

235

Die BaFin hat mit Bescheid vom 28. Januar 2021 gegenüber der Ozols IT Service Consult GmbH i.G. angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.

Die Ozols IT Service Consult GmbH i.G. nimmt auf ihren Geschäfts-konten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf di-verse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplatt-form www.ztrade24.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.

Der Bescheid ist bestandskräftig

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein