Dark Mode Light Mode
Theinvestor.ch AG - Mutmaßlicher Verstoß gegen § 86 Absatz 1 WpHG
Ozols IT Service Consult GmbH i.G., Duisburg: BaFin ordnet Einstellung des unerlaubten Finanztransfergeschäfts an
AfD will Gedenkort für Hitlerattentat in Rangsdorf

Ozols IT Service Consult GmbH i.G., Duisburg: BaFin ordnet Einstellung des unerlaubten Finanztransfergeschäfts an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 28. Januar 2021 gegenüber der Ozols IT Service Consult GmbH i.G. angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.

Die Ozols IT Service Consult GmbH i.G. nimmt auf ihren Geschäfts-konten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf di-verse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplatt-form www.ztrade24.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.

Der Bescheid ist bestandskräftig

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Theinvestor.ch AG - Mutmaßlicher Verstoß gegen § 86 Absatz 1 WpHG

Next Post

AfD will Gedenkort für Hitlerattentat in Rangsdorf