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Verlängerung digitaler Öffentlichkeitsbeteiligung begrüßt

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Inneres und Heimat/Anhörung – 23.02.2021 (hib 222/2021)

Berlin: (hib/WID) Die Koalition will weiterhin sicherstellen, dass die Öffentlichkeit an Planungs- und Genehmigungsverfahren auch in digitaler Form beteiligt werden kann, und findet damit unter Sachverständigen deutlich überwiegenden Zuspruch. In einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat bezeichneten Teilnehmer am Montag die geplante Verlängerung des einschlägigen Planungssicherstellungsgesetzes als unentbehrlich für die Fortsetzung laufender Verfahren.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hatte der Bundestag das Gesetz im Mai vergangenen Jahres verabschiedet. Es ermöglicht, Termine, die bis dahin die persönliche Anwesenheit der Betroffenen erforderten, durch Online-Konsultationen oder Videokonferenzen zu ersetzen. Die Geltungsdauer des Gesetzes war zunächst bis zum 31. März befristet. Durch einen Entwurf der Regierungsfraktionen (19/26174) soll sie bis zum 31. Dezember nächsten Jahres verlängert werden.

„Begrüßenswert“ nannte in der Anhörung der Rechtswissenschaftler Christian Ernst von der Hamburger Helmut-Schmidt-Universität die „pandemiebegründete Verlängerung“. Sie diene einem demokratischen Ziel und einem rechtsstaatlichen Erfordernis. Herkömmliche und neuartige, also digitale, Elemente seien in der Beteiligung der Öffentlichkeit grundsätzlich gleichwertig. Allerdings warnte Ernst davor, die Anwendungsdauer des Gesetzes allzu weit über die aktuelle pandemische Notlage hinaus auszudehnen. Das Gesetz sei durch die Pandemielage zu rechtfertigen, künftig werde das „sehr viel schwieriger“.

Für den Deutschen Städtetag übermittelte Eva Maria Niemeyer die „sehr positive Einschätzung“ des Gesetzes durch die kommunalen Spitzenverbände. Allein die Möglichkeit einer rechtssicheren digitalen Mitsprache der Öffentlichkeit habe im vergangenen Jahr verhindert, dass Planungsverfahren ins Stocken gerieten. Namentlich für die Bauleitplanung, die „ohne Sorgen wegen Formverletzungen“ ins Internet habe verlagert werden können, sei das Gesetz „sehr hilfreich“ gewesen. Die Städte hätten dennoch „maßvoll“ davon Gebrauch gemacht, auch aus Rücksicht auf „digital nicht affine“ Bürger.

„Ausdrücklich“ begrüßte auch Matthias Otte von der in Bonn ansässigen Bundesnetzagentur die beabsichtigte Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes: „Nur so sind wir als Genehmigungsbehörde überhaupt handlungsfähig.“ Otte verwies auf gute Erfahrungen mit Videokonferenzen als Alternative zum Präsenzzwang bei Erörterungsterminen und Anhörungen. Zwar sei zu berücksichtigen, dass nicht jeder mitsprachewillige Bürger mit der digitalen Technik gleichermaßen vertraut sei: „Man muss das ernst nehmen.“ Es handele sich seiner Erfahrung nach aber „eher“ um Einzelfälle. Viele Menschen wüssten auch die Bequemlichkeit digitaler Beteiligungsformate zu schätzen.

Aus Sicht eines Antragstellers, der eine große Infrastrukturmaßnahme vor den Behörden und der interessierten Öffentlichkeit zu vertreten hat, sprach sich Matthias Palapys von der Duisburger Hafen AG für den Gesetzentwurf aus: „Wir unterstützen das ohne Einschränkung.“ Für den Wirtschaftsstandort Deutschland sei es „elementar und unabdingbar wichtig“, ein Zeichen zu setzen, „dass wir in überschaubaren Zeiträumen handlungsfähig sind“. Nach seiner Beobachtung seien auch ältere Leute „heute schon sehr gut in der Lage, mit neuen Medien umzugehen“, so Palapys.

Der Bonner Rechtsanwalt Professor Olaf Reidt stellte die Frage, was geschähe, wenn die Laufzeit des Gesetzes nicht verlängert würde: „Dann würde eine Reihe von Planungsverfahren abrupt gestoppt.“ Das könne in niemandes Interesse sein. Reidt riet davon ab, die Verlängerung abhängig von der Dauer des aktuellen Pandemienotstands zu befristen. Ohnehin sei keineswegs ausgemacht, dass ein Erörterungstermin mit persönlicher Anwesenheit immer den Vorzug vor Online-Formaten verdiene. Es gebe Menschen, die sich vor dem heimischen Computer unbefangener artikulieren könnten als in einem großen Saal vor Publikum.

Michael Zschiesche vom Unabhängigen Institut für Umweltfragen in Berlin bemängelte, dass keine Evaluierung der bisherigen Erfahrungen mit der neuen Gesetzeslage vorliege. Es sei versäumt worden, auf einer solchen Basis nicht nur die Geltungsdauer des Gesetzes zu verlängern, sondern es auch inhaltlich zu verbessern. Die Digitalisierung werde ohnehin eine „fundamentale Änderung von Beteiligungsprozessen“ mit sich bringen: „Corona ermöglicht es, bestimmte Dinge vorzuziehen.“

Grundsätzliche Kritik äußerte allein der Würzburger Rechtsanwalt Wolfgang Baumann. Die Erfahrungen mit dem Gesetz seien „nicht nur positiv“. Es handele sich um eine Restriktion des Mitspracherechts der Öffentlichkeit: „Der aktive Teil der Bevölkerung ist beunruhigt, dass diese Restriktion auf Dauer angelegt ist.“

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