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Mitteilung an die Anleger des Fonds DJE Gold & Stabilitätsfonds mit seinen Anteilklassen PA ISIN: LU0323357649; WKN: A0M67Q IA ISIN: LU0344733745; WKN: A0NC62 nachfolgend „Fonds“

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Stevebidmead (CC0), Pixabay

DJE Investment S.A.

4, rue Thomas Edison
L-1445 Strassen, Luxembourg
R.C.S. Luxembourg B 90412

Mitteilung an die Anleger des Fonds
DJE Gold & Stabilitätsfonds
mit seinen Anteilklassen
PA ISIN: LU0323357649; WKN: A0M67Q
IA ISIN: LU0344733745; WKN: A0NC62
nachfolgend „Fonds“

Hiermit werden die Anleger des Fonds informiert, dass mit Wirkung zum 10. März 2021 bzw. 1. April 2021 folgende Änderung in Kraft treten:

Änderungen zum 10. März 2021:

I.

Umsetzung von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019/​2088

Im Rahmen der Umsetzung von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019/​2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungs-Verordnung) erfolgen die nachfolgenden Ergänzungen:

a.

Ergänzender Hinweis in den Anlagezielen bezüglich der Grundsätze der Vereinten Nationen für verantwortliches Investieren

In den Anlagezielen des Fonds wird ergänzt, dass der Fondsmanager, die DJE Kapital AG, die Grundsätze der Vereinten Nationen für verantwortliches Investieren (UN Principles for Responsible Investments, abgekürzt „UN PRI“) unterzeichnet hat und damit verpflichtet ist, Faktoren von Umwelt, Soziales und der Unternehmensführung, sogenannte ESG-Faktoren, in ihre Anlageanalyse, Entscheidungsprozesse und die Praxis der aktiven Ausübung der Aktionärsrechte zu integrieren. Folglich werden ebenfalls Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionen des Fonds berücksichtigt.

b.

Aufnahme von Ausschlusskriterien

In der Anlagepolitik des Fonds werden die bisher bereits geltenden Ausschlusskriterien bei der Auswahl von Unternehmen aufgenommen:

Es werden Unternehmen ausgeschlossen, die in den folgenden kontroversen Geschäftsfeldern tätig sind und Umsätze durch die Involvierung in folgenden Geschäftsfeldern generieren:

–Kontroverse/​geächtete Waffen (z.B. Landminen, Streubomben, Massenvernichtungswaffen)

–Rüstungsgüter1

Zum anderen werden Unternehmen ausgeschlossen, die kontroverse Geschäftspraktiken verfolgen. Dazu gehören Unternehmen, die eindeutig gegen eines oder mehrere der zehn Prinzipien des „Global Compact der Vereinten Nationen“ verstoßen (im Internet unter https://www.unglobalcompact.org/whatis-gc/mission/principles verfügbar). Diese bestehen aus Vorgaben hinsichtlich Menschen- und Arbeitsrechten sowie hinsichtlich Umweltschutz sowie Korruption.

c.

ESG-Integration

Im Verkaufsprospekt wird ein Kapitel „ESG-Integration“ eingeführt, in dem ESG-Faktoren beschrieben werden.

d.

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Im Verkaufsprospekt wird ein Kapitel „Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken“ eingeführt. Das Kapitel gibt Erläuterungen zu der Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungen des Fonds berücksichtigt werden sowie Erläuterungen zu den Ergebnissen der Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite des Fonds.

e.

Aufnahme Risikohinweis „Risiko von ESG-Investitionen“

In dem Abschnitt „Risikohinweise“ wird der nachfolgende Risikohinweis aufgenommen:

Risiko von ESG-Investitionen

Der Fonds kann beabsichtigen, sein Vermögen in Unternehmen mit messbaren gesellschaftlichen Ergebnissen, wie vom Fondsmanager bestimmt, zu investieren und bestimmte Unternehmen und Branchen auszusortieren. Die wichtigsten gemessenen gesellschaftlichen Ergebnisse sind ESG-bezogen. Dies kann sich auf das Engagement des Fonds in bestimmten Unternehmen oder Branchen auswirken, und der Fonds wird auf bestimmte Investitionsmöglichkeiten verzichten. Die Ergebnisse des Fonds können niedriger sein als die anderer Fonds, die nicht versuchen, in Unternehmen auf der Grundlage der erwarteten ESG-Ergebnisse zu investieren und/​oder bestimmte Unternehmen oder Branchen auszusortieren. Der Fondsmanager ist bestrebt, Unternehmen zu identifizieren, von denen er glaubt, dass sie positive ESG-Auswirkungen haben könnten. Anleger können jedoch unterschiedliche Ansichten darüber haben, was positive oder negative ESG-Auswirkungen anbelangt. Infolgedessen kann der Fonds in Unternehmen investieren, die nicht die Überzeugungen und Werte eines bestimmten Investors oder Investorengruppe widerspiegeln.

f.

Aufnahme Risikohinweis „Nachhaltigkeitsrisiken“

In dem Abschnitt „Risikohinweise“ wird der nachfolgende Risikohinweis aufgenommen:

Nachhaltigkeitsrisiken

Als Nachhaltigkeitsrisiko gilt ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition des Fonds haben könnte. Diese Effekte können sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Fonds sowie auf die Reputation der Gesellschaft auswirken. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten (Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kontrahentenrisiko und operationelles Risiko) erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Unternehmen, in die der Fonds investiert, können physischen Risiken des Klimawandels unterliegen wie z.B. Temperaturschwankungen, Anstieg des Meeresspiegels etc.

1 Ausschluss, wenn Umsatz > 5% von Gesamtumsatz.

II.

Senkung und Änderung der Verwaltungsgebühren zum 1. April 2021

Die bisher separat aus dem Fondsvermögen erhobene Vergütung des Fondsmanagers in Höhe von bis zu 0,60% p.a. des Netto-Fondsvermögens wird zukünftig aus der Verwaltungsvergütung der Verwaltungsgesellschaft gezahlt. Bei der Anteilklasse PA wird die tatsächlich erhobene Vergütung um 0,20% gesenkt. Bei der Anteilklasse IA bleibt die Vergütung unverändert:

Bis zum 31. März 2021 Ab dem
1. April 2021
Anteilklasse Verwaltungs-
vergütung
Fonds-
management-
vergütung
Summe Verwaltungs-
vergütung
PA bis zu 1,30% p.a. bis zu 0,60% p.a. bis zu 1,90% p.a. bis zu 1,55% p.a.
IA bis zu 0,60% p.a. bis zu 0,60% p.a. bis zu 1,20% p.a. bis zu 1,20% p.a.
Bis zum 31. März 2021 Ab dem
1 April 2021
Anteilklasse Verwaltungs-
vergütung
(effektiv)
Fonds-
management-
vergütung
(effektiv)
Summe
(effektiv)
Verwaltungs-
vergütung
(effektiv)
PA 1,30% p.a. 0,45% p.a. 1,75% p.a. 1,55% p.a.
IA 0,60% p.a. 0,45% p.a. 1,05% p.a. 1,05% p.a.
III.

Einführung einer erfolgsabhängigen Vergütung (Performance Fee) bei der Anteilklasse PA zum 1. April 2021

Bei der Anteilklasse PA wird ab dem 1. April 2021 die nachfolgend lautenden erfolgsabhängige Vergütung (Performance Fee) eingeführt:

Performance-Fee Anteilklasse PA

Zusätzlich erhält der Fondsmanager eine erfolgsabhängige Vergütung („Performance Fee“) in Höhe von bis zu 10% der positiven Differenz zwischen Anteilwert und der jeweils gültigen High-Water-Mark (siehe unten), jedoch insgesamt höchstens bis zu 2,5% des durchschnittlichen Netto-Fondsvermögens in der Abrechnungsperiode, das aus den bewertungstäglichen Werten errechnet wird.

Die Abrechnungsperiode beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember eines Kalenderjahres. Die erste Abrechnungsperiode beginnt mit der Einführung der Performance, dem 1. April 2021, und endet erst am zweiten 31. Dezember, der der Einführung folgt (31. Dezember 2022).

Die erfolgsabhängige Vergütung kann nur entnommen werden, wenn der Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode den Höchststand des Anteilwertes des Fonds, der am Ende der fünf vorhergehenden Abrechnungsperioden erzielt wurde, übersteigt. Für das Ende der ersten Abrechnungsperiode nach dem 1. April 2021, d.h. für den Abrechnungszeitraum 1. April 2021 bis 31. Dezember 2022, findet Satz 1 mit der Maßgabe Anwendung, dass als High-Water-Mark dieser ersten Abrechnungsperiode, der Anteilwert vom 1. April 2021 gilt. Für das Ende der zweiten, dritten, vierten und fünften Abrechnungsperiode nach dem 31. Dezember 2022, ist die High-Water-Mark gleich dem Höchststand des Anteilwertes am Ende der zwei, drei, vier bzw. fünf vorhergehenden Abrechnungsperioden.

Die Ermittlung der High-Water-Mark für die nachfolgenden Abrechnungsperioden, sofern die Anzahl der vorhergehenden Abrechnungsperioden fünf übersteigt, erfolgt nach der Maßgabe, dass jeweils die fünf aktuellsten vorhergehenden Abrechnungsperioden herangezogen werden, jedoch nicht ältere Abrechnungsperioden.

Die Performance Fee wird bewertungstäglich durch den Vergleich der Differenz des aktuellen Anteilwertes zum höchsten Anteilwert der am Ende der fünf vorangegangenen Abrechnungsperioden erzielt wurde auf Basis der aktuell umlaufenden Anteile ermittelt. Zur Ermittlung der Anteilwertentwicklung werden evtl. zwischenzeitlich erfolgte Ausschüttungszahlungen entsprechend berücksichtigt, d.h. diese werden dem aktuellen, um die Ausschüttung reduzierten, Anteilwert hinzugerechnet.

An den Bewertungstagen, an denen der aktuelle Anteilwert die jeweils gültige High-Water-Mark übertrifft, verändert sich der abgegrenzte Gesamtbetrag nach der oben dargestellten Methode. An den Bewertungstagen, an denen der aktuelle Anteilwert die High–Water-Mark unterschreitet, wird der abgegrenzte Gesamtbetrag aufgelöst. Aufgelöste abgegrenzte Gesamtbeträge fallen dem Fondsvermögen zu.

Der zum letzten Bewertungstag der Abrechnungsperiode berechnete Betrag kann, sofern eine auszahlungsfähige Performance Fee vorliegt, dem Fonds zulasten der betreffenden Anteilklasse am Ende des Geschäftsjahres entnommen werden.

Diese Vergütungen verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer.

Anleger der Anteilklasse PA, die mit den vorgenannten unter III. aufgeführten Änderung nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 31. März 2021 um 17:00 Uhr kostenlos an den Fonds zurückgeben.

Bei den Zahlstellen, der Verwahrstelle, der Vertriebsstelle sowie der Verwaltungsgesellschaft sind ab dem 10. März 2021 der aktualisierte Verkaufsprospekt nebst Verwaltungsreglement kostenlos erhältlich.

 

Strassen, 19. Februar 2021

DJE Investment S.A.

 

Informationsstellen in der Bundesrepublik Deutschland:
DZ BANK AG, Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik,
D-60265 Frankfurt am Main und DJE Kapital AG, Pullacher Straße 24, D-82049 Pullach.

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