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Keine Korrekturbitten im Oktober 2019

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort – 18.02.2021 (hib 204/2021)

Berlin: (hib/JOH) Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat eigenen Angaben zufolge im Oktober 2019 keine Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Korrektur von Berichterstattung ersucht. Das BMZ gebe einem Medium lediglich in Einzelfällen dann einen Hinweis, wenn vom Ministerium veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben seien und es einen Hinweis für geeignet und angemessen erachte, schreibt sie in einer Antwort (19/26435) auf eine Kleine Anfrage (19/26046) der AfD-Fraktion.

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