Der Bilanzverlust ist in Bezug auf das Vorjahr nochmals um fast 50 % angestiegen. Wie gehts weiter?
AdVertum Vorsorge AG
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 1. Januar – 31. Dezember 2019
Bilanz zum 31. Dezember 2019
AKTIVA | Geschäftsjahr | Vorjahr | |
EUR | EUR | EUR | |
A. Anlagevermögen | |||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 989,00 | 0,00 | |
B. Umlaufvermögen | |||
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 30.112,00 | 31.164,00 | |
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 24.202,00 | 54.314,00 | 17.567,00 |
Summe AKTIVA | 55.303,00 | 48.731,00 | |
PASSIVA | Geschäftsjahr | Vorjahr | |
EUR | EUR | ||
A. Eigenkapital | |||
I. Gezeichnetes Kapital | 100.000,00 | 100.000,00 | |
II. Bilanzverlust | -99.024,00 | -67.325,00 | |
B. Rückstellungen | 12.550,00 | 1.730,00 | |
C. Verbindlichkeiten | 41.777,00 | 8.782,00 | |
-davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 41.777,00 (EUR 8.782,00) | |||
D. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 5.544,00 | |
Summe PASSIVA | 55.303,00 | 48.731,00 |
Anhang zum Jahresabschluss 2019
A. Allgemeine Angaben
Dieser Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften und den relevanten Vorschriften des Aktien-Gesetzes erstellt.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Maßgebend für die Erstellung dieses Jahresabschlusses waren die folgenden, im Vergleich zum Vorjahr gleichbleibenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Forderungen und eventuelle sonstigen Vermögensgegenstände wurden gem. § 253 HGB mit ihrem Zahlbetrag veranschlagt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die in der Bilanz ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Sämtliche Beträge wurden auf volle Euro gerundet.
C. Sonstige Angaben
Vorstand war im Geschäftsjahr Herr Jörg W. Hofmann, geb. 25.06.1956, Versicherungsbetriebswirt (DVA), wohnhaft 83209 Prien a. Ch. Er ist einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Vorstand ist desweiteren seit 01.04.2018 Frau Sandra Mekler, geb. Keller, Diplom-Betriebswirtin (BA), geb. 31.08.1979, wohnhaft 72149 Neustetten. Sie vertritt die Gesellschaft satzungsgemäß.
Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
Aufsichtsratsvorsitzende: Nicole Hofmann, Dipl.-Betriebswirtin (BA), geb. 12.06.1979, wohnhaft 83209 Prien a. Ch.
Stellvertr. Aufsichtsratsvorsitzender: Marco Schulz, Dipl.-Betriebswirt (BA), geb. 29.10.1977, wohnhaft 70794 Filderstadt
Aufsichtsratsmitglied: Horst-Peter Stein, Betriebs- und Versicherungsfachwirt, geb. 13.05.1960, wohnhaft 16761 Hennigsdorf
Unter Zugrundelegung der Berechnungsmethode nach § 267 Abs. 5 HGB wurden im Berichtsjahr durchschnittlich drei Personen beschäftigt.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 100.000,00 und ist eingeteilt in 100.000 auf den Namen lautende, nennwertlose Stückaktien (§ 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG). Genehmigtes Kapital ist in Höhe von € 50.000,00 bis 31.12.2021 verfügbar (§ 160 Abs. 1 Nr. 4 AktG). Gemäss § 267 HGB Abs. 1 handelt es sich bei der AdVertum Vorsorge AG um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Mehrheitsbeteiligte Gesellschaft ist AdVertum AG Versicherungsmakler, Stuttgart-Plieningen, mit 95.000 Stückaktien, was 95 % des Grundkapitals entspricht (§ 160 Abs. 8 AktG).
Von der Schutzklausel gem. § 286 Abs. 5 HGB wurde Gebrauch gemacht.
D. Ergebnisverwendung
Der Vorstand schlägt mit Zustimmung des Aufsichtsrats vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
E. Unterzeichnung
Stuttgart-Plieningen, den 16. Juli 2020
AdVertum Vorsorge AG
Der Vorstand Jörg W. Hofmann
Der Jahresabschluss 2019 wurde am 22. Juli 2020 festgestellt.