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Staatsanwaltschaft Gera

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Gera

Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)

910 VRs 140 Js 17219/​17
Vollstreckungsverfahren gegen Christopher Borries, geb. am 14.11.1987

In dem Strafverfahren Az. 140 Js 17219/​17 das Landgericht Gera mit Urteil vom 10.09.2019 gegen d. oben genannten Beschuldigten gem. § 73c StGB die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 11.642,98 EUR rechtskräftig angeordnet, weil aus begangenen Straftaten in rechtswidriger Weise ein finanzieller Vorteil erlangt wurde. Die Einziehung dieses Geldbetrages soll dazu dienen, den finanziellen Schaden der Geschädigten auszugleichen. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

mehrfacher gewerbsmäßiger Betrug im Bereich des Internethandels.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Schadensersatz aus der Wertersatzeinziehung zu erlangen, indem Sie Ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft Gera innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Benachrichtigung im Bundesanzeiger anmelden.
Bei der Anmeldung ist das Aktenzeichen 910 VRs 140 Js 17219/​17 anzugeben.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:

https:/​/​staatsanwaltschaften.thueringen.de/​themen/​informationen-fuer-geschaedigte

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

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