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Ranft Energie GmbH – bilanziell überschuldet

Tikwa (CC0), Pixabay

Das besagt die unten aufgeführte Bilanz dann auch sehr deutlich. Übrigens dieses Unternehmen ist Initiator einer Vermögensanlage. Da erwartet man dann doch eine bessere Bilanz.

 

Ranft Energie GmbH

Bad Mergentheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 06.02.2019 bis zum 31.12.2019

Lagebericht

A) Grundlagen des Unternehmens

Die Gesellschaft ist eine 100%-ige Tochter der Gesellschafterin Ranft Projektpartner GmbH und damit Teil der Ranft Unternehmensgruppe. Sie wurde als Ranft Energie GmbH (im Folgenden auch: „Gesellschaft“ oder „RE“) mit Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2018 mit einem Stammkapital von EUR 100.000 und dem Sitz in Bad Mergentheim gegründet. Die Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Ulm erfolgte am 06.02.2019 unter HRB 737949.

Gegenstand des Unternehmens ist die dezentrale Energieversorgung (Quartierlösung und Mieterstromkonzepte), Planung, Errichtung, Finanzierung und Betrieb von Energieanlagen, insbesondere auch die Pacht von Solaranlagen sowie Stromnetzen, die nicht der allgemeinen Versorgung dienen, und sonstigen technischen Einrichtungen, die für die Energieversorgung erforderlich sind.

Ferner ist Gegenstand des Unternehmens der Energiehandel, die Lieferung von Strom an Letztverbraucher, Energieberatung bei Projektierung von dezentralen Energieversorgungskonzepten sowie alle Nebentätigkeiten, die mit dem Gegenstand zusammenhängen, wie z.B. Abrechnung, Messung von Strommengen und Betrieb von Messeinrichtungen. Als untergeordnete Nebentätigkeit darf sich die Gesellschaft an anderen Unternehmen für eigene Zwecke beteiligen, soweit der Anteilserwerb der Haupttätigkeit der Gesellschaft dient.

Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, solche gründen, übernehmen oder vertreten.

Als Geschäftsführer der Gesellschaft ist seit der Gründung Herr Michael Ranft, Creglingen bestellt. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Geschäftsführer ist zugleich Geschäftsführer der Gesellschafterin Ranft Projektpartner GmbH mit Sitz in Bad Mergentheim.

Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter. Die Bereiche Verwaltung, Finanzen und Controlling insbesondere die Finanzbuchhaltung, das Forderungsmanagement und das Risikomanagement übernimmt die Ranft Projektpartner GmbH als Holding.

Die Gesellschaft hat zur Kapitalbeschaffung nachrangige Darlehen mit der Emissionsbezeichnung „Ranft Energie 2019“ mit Laufzeiten von zwei, vier und sechs Jahren und einem Gesamtvolumen von EUR 6,0 Mio. angeboten. Die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Produktes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfolgte am 30. Oktober 2019. Der Vertrieb läuft über das Geschäftsjahr 2019 hinaus. Zum Bilanzstichtag wurden hieraus TEUR 1.254,0 aufgenommen.

B) Wirtschaftsbericht

1) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung auf den für die Gesellschaft bedeutenden Märkten Deutschland und Italien zeigt, dass das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) im abgelaufenen Jahr gegenüber dem Vorjahr um 0,60 % gewachsen und in Italien um 0,01 % gesunken ist.

Verursacht durch die „Covid-19“ Pandemie, gehen die führenden Organisationen und Wirtschaftsinstitute im Jahr 2020 von einer Rezession aus. Der IMF prognostiziert z.B. für das Jahr 2020 ein Minus von 3,0 bis 7,0 Prozent der Weltwirtschaftsleistung und für das Jahr 2021 ein Weltwirtschaftswachstum von 5,8 Prozent. Die Prognosen der Organisationen und Wirtschaftsinstitute für das deutsche Inlandsprodukt im Wirtschaftsjahr 2020 sind sehr unterschiedlich und reichen von -0,1 Prozent bis zu ebenfalls -7,0 Prozent.

Für das Jahr 2021 wird vom DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts gegenüber 2020 von 1,7 Prozent prognostiziert.

Viele staatliche Hilfen, welche zur Überwindung der „Covid-19“ Pandemie ins Leben gerufen wurden, sind mit der Absicht verbunden, dass die geförderten Mittel in nachhaltige und zukunftsorientierte Projekte investiert werden. Hierzu wird auch der Bereich der Erneuerbaren Energien gerechnet.

Die nationale Energiestrategie in Deutschland für die nächsten zehn Jahre zielt u.a. auf die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen, den Ausbau von Erneuerbaren Energien, die Stärkung der Versorgungssicherheit, die Verringerung von Preisspannen für Energie, die Förderung nachhaltiger Mobilität und umweltfreundlicher Brennstoffe sowie das Auslaufen der Energieerzeugung aus Kohle und Kernkraft. Auch in Italien rücken diese Ziele in den Vordergrund.

Energiepolitische Weichenstellungen

Die neue Europäische Kommission unter ihrer Präsidentin Ursula von der Leyen hat am 11. Dezember 2019 den „European Green Deal“ vorgelegt. Dieses Programm enthält einen Maßnahmenkatalog zur Senkung der Treibhausgasemissionen in allen Bereichen der Wirtschaft.

Mit dem Green Deal verfolgt die EU-Kommission zwei Ziele. Das erste: Die EU soll bis 2050 klimaneutral werden. Das zweite Ziel bezieht sich auf das Jahr 2030: Bis dahin soll die EU ihren jährlichen Treibhausgasausstoß um 50 bis 55% unter den Wert von 1990 senken. Bisher geplant war eine Reduktion um 40%. Erreicht werden sollen die Ziele durch einen weitreichenden Umbau von Industrie, Energieversorgung, Verkehr und Landwirtschaft. Dafür plant die EU-Kommission zahlreiche Gesetze und Programme. Vorgesehen ist u. a. ein beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien, eine neue Industriestrategie, Importhürden für klimaschädlich produzierte Waren und eine Strategie für sauberen Verkehr.

Regionen, die durch diese Maßnahmen besonders belastet werden, sollen mit Mitteln aus einem „Just Transition Fund“ unterstützt werden. Die EU will zunächst das Ziel der Klimaneutralität für 2050 gesetzlich verankern. Voraussichtlich im Sommer wird dann das legislative Verfahren zur Zielerhöhung für 2030 starten.

In Deutschland hat sich die Große Koalition aus CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag zu den im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens vereinbarten Klimazielen 2020, 2030 und 2050 bekannt. Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch soll bis 2030 auf etwa 65 Prozent ausgebaut werden. Die Energienetze sollen modernisiert und ausgebaut werden; durch neue Technologien und einer stärkeren Digitalisierung sowie mit einer besseren Zusammenarbeit der Netzbetreiber sollen die vorhandenen Netze höher ausgelastet werden.

Zur Umsetzung der Klimaziele wurde in 2018 die „Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ von der deutschen Regierung eingesetzt, diese entwickelte Maßnahmen zur strukturellen Entwicklung der Braunkohleregionen in Deutschland und erstellte in deren Abschlussbericht einen Zeitplan und benannte ein Enddatum für den deutschen Kohleausstieg für 2038.

Im Oktober hat das Bundeskabinett sein Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Gleichzeitig verabschiedete es den Entwurf für ein Bundes-Klimaschutzgesetz, das – mit einigen Anpassungen – im Dezember vom Bundestag und vom Bundesrat beschlossen wurde. Klimaschutzprogramm und Klimaschutzgesetz sollen sicherstellen, dass die nationalen Emissionsminderungsziele für 2030 erreicht werden. Diese werden im Klimaschutzgesetz nun erstmals legislativ verankert. Das Klimaschutzprogramm 2030 beschreibt die Instrumente und Maßnahmen, mit denen die Ziele erreicht werden sollen.

Die Gesellschaft plant auch mit Investitionen auf dem italienischen Energiemarkt aktiv zu werden. Daher ist auch die Entwicklung des italienischen Energiemix für die Gesellschaft von großer Bedeutung.

Das italienische Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung (MISE) hat in Brüssel seinen nationalen Energie- und Klimaschutzplan vorgestellt. Mit dem Plan legt Italien seine Ausbauziele für erneuerbare Energien dar, um bis 2030 den von der Europäischen Union geforderten Anteil von 30 % am Bruttoverbrauch zu erreichen.

Italien strebt an, bis 2030 einen Anteil von 55 % der erzeugten Energie durch erneuerbare Energiequellen zu decken. Die Gesamtkapazität der erneuerbaren Energien wird demnach bis 2030 von derzeit 54 GW auf rund 93 GW anwachsen. Dabei wird künftig insbesondere der Solarenergie eine zentrale Rolle im Energiemix des Landes zugeschrieben. Die Hälfte der Stromkapazität aus erneuerbaren Energien soll bis Ende des nächsten Jahrzehnts durch Solarenergie gedeckt werden.

Insbesondere die italienische Solarbranche birgt für deutsche Unternehmen und Technologieanbieter Potenziale und Absatzchancen. Neue Projekte werden notwendig, um den Ausbau der Solarenergie um vorgesehene 30 GW Photovoltaik zu erweitern. Auch die Nachfrage zur Betreuung der Anlagen durch Dienstleister wird hierdurch wachsen.

Vor dem Hintergrund dieser umfassenden und langfristigen Zielsetzungen und Maßnahmen sieht die Geschäftsführung unverändert gute Bedingungen für die Umsetzung ihrer Investitionsvorhaben und eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit.

2) Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

a) Ertragslage

Die Gesellschaft weist im Geschäftsjahr 2019 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 103,2 aus, der im Wesentlichen auf die üblichen Anlaufverluste zurück zu führen ist.

Die in der Planungsrechnung angesetzten Umsatzerlöse für das Berichtsjahr 2019 werden auf Grund der Periodenabgrenzung und Projektverschiebungen voraussichtlich in 2020 realisiert.

Die Gesellschaft ist im Berichtsjahr planmäßig mit laufenden Zinsaufwendungen TEUR 3,7 aus den Nachrangdarlehen „Ranft Energie 19“ belastet, denen Zinserträge von TEUR 9,7 gegenüberstanden.

b) Vermögenslage

Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag Darlehen an die Muttergesellschaft in Höhe von TEUR 704,0 zur Finanzierung von Erneuerbare Energien-Projekten von Unternehmen der Ranft Unternehmensgruppe ausgereicht. Aus diesen Investitionen resultieren die ausgewiesenen Zinserträge.

Die Forderungen belaufen sich auf insgesamt TEUR 714,3.

Das Eigenkapital valutiert zum 31.12.2019 mit TEUR -3,2. Die Gesellschaft weist somit in ihrer Bilanz in dieser Höhe einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus.

c) Finanzlage

Die liquiden Mittel der Gesellschaft betragen zum Bilanzstichtag TEUR 560,0. Diesen stehen kurzfristige Forderungen von TEUR 10,3 und Verbindlichkeiten (ohne Nachrangdarlehen) von TEUR 121,3 gegenüber.

C) Angaben nach dem Vermögensanlagegesetz (VermAnlG)

Für Vertriebs- und Emissionsaufwendungen wurden an sechs externe Dienstleister Vergütungen in Höhe von TEUR 162 gezahlt. Weitere Vergütungen im Sinne des § 24 Absatz 1 Satz 3 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) wurden im abgelaufen Geschäftsjahr nicht gezahlt.

Für die Verwaltung der Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr an die Gesellschafterin Ranft Projektpartner GmbH TEUR 15,0 entrichtet.

D) Prognosebericht

Die Gesellschaft plant für das Geschäftsjahr 2020 in mehrere Energieerzeugungsanlagen an verschiedenen Standorten in Europa mit Schwerpunkt Deutschland und Italien zu investieren. Bei den Energieanlagen muss es sich um solche aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien handeln. Dabei kann es sich sowohl um neu zu errichtenden Anlagen als auch um Bestandsanlagen handeln. Diese Energieanlagen sollen dann von der Gesellschaft wirtschaftlich bzw. gewinnbringend betreiben werden. Der Energiehandel an Letztverbraucher in Deutschland und Italien bietet hierfür beste Voraussetzungen.

Die Gesellschaft profitiert hier insbesondere von der hervorragenden Marktposition des Unternehmensverbunds der Ranft-Gruppe und wird hierdurch an interessante bzw. lukrative Projekte von Energieanlagen im Bereich der Erneuerbaren Energie inkl. der dafür erforderlichen technischen Einrichtungen für die dezentrale Energieversorgung und den Energiehandel gelangen. So plant die Ranft-Gruppe auf dem deutschen Markt für das Geschäftsjahr 2020 den Ankauf von Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 35 MWp. Im Projektportfolio der Ranft-Gruppe befinden sich zudem Projekte in Italien (Sizilien) mit einer Kapazität von rund 92 MegaWatt. Die starke Sonnen-Einstrahlung in der Region erlaubt es uns von Subventionen unabhängige Geschäftsmodelle zu inszenieren. Dies gelingt auch durch die Nutzung von Power Purchase Agreements oder deutsch Stromkaufvereinbarungen. Diese langfristigen Stromlieferverträge schaffen gleichermaßen für Stromproduzenten wie -abnehmer Planungssicherheit. Sie sind daher für alle Vertragsparteien besonders lukrativ. Italien und insbesondere Sizilien stellt für die Ranft Gruppe bereits seit 10 Jahren ein interessantes und lukratives Standbein dar. Wir rechnen mit den ersten Genehmigungen und Baubeginnen in den Quartalen 04/2020 und 01/2021.

Vor diesem Hintergrund beurteilt die Geschäftsführung die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens positiv.

E) Chancen- und Risikobericht

1) Risikobericht

Die Risiken des Geschäftsmodells sind in dem durch die BaFin genehmigten Emissionsprospekt vom 29.10.2019 auf den Seiten 34 bis 44 beschrieben. Diese Risiken bestehen unverändert. Hervorzuheben ist, dass mit dem Geschäftsmodell grundsätzlich das inhärente Risiko verbunden ist, dass die von der Gesellschaft investierten Mittel nicht die prognostizierten Erträge erwirtschaften. Die Folge wäre eine Gefährdung der von der Gesellschaft erwarteten Erträge, was sich letztendlich auch auf die Zins- und Tilgungszahlungen an die Zeichner der Nachrangdarlehen sowie auf den Fortbestand der Gesellschaft auswirken kann.

Die Ergebnisse der Gesellschaft hängen von der Auswahl der jeweiligen Energieanlagen und deren Entwicklung ab. Es besteht das Risiko, dass ungünstige Energieanlagen ausgewählt werden bzw. die ausgewählten Anlagen sich negativ entwickeln und die Gesellschaft somit geringere Ergebnisse erzielt.

Der Markt der Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien unterliegt einem ständigen Wandel und Neuerungen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die allgemeine Akzeptanz in der Bevölkerung sowohl für die durch die Gesellschaft geförderten Systeme als auch für die verwendeten Komponenten sinkt. Es kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass neuere Technologien entwickelt werden, die wesentlich effizienter als die durch die Gesellschaft geförderten Technologien sind.

Es besteht das Risiko, dass die für die Errichtung der Energieanlagen kalkulierten Kosten und/oder Zeitpläne und/oder vereinbarten Spezifikationen der Anlagen bei der Realisierung nicht eingehalten werden

Bei Übernahme sämtlicher mit dem Betrieb der Energieanlagen verbundenen Aufgaben unterliegt die Gesellschaft den damit verbundenen Risiken, insbesondere der Haftung als Anlagenbetreiber gegenüber Dritten sowie den allgemeinen, landesüblichen gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten. Etwaige daraus resultierende Schadenersatzverpflichtungen, die nicht durch Versicherungsentschädigungen ausgeglichen werden, sind von dem jeweiligen Unternehmen zu tragen.

Die in der Prognoserechnung in Bezug auf den langfristigen Betrieb der Energieerzeugungsanlagen kalkulierten Kosten basieren auf Marktanalysen und Prognosen. Es besteht das Risiko, dass weitere unplanmäßige sonstige Kosten entstehen oder diese Kosten in der Prognoserechnung nicht in ausreichender Höhe gewählt wurden.

Aufgrund von Störungen oder Schadensereignissen an den Energieerzeugungsanlagen besteht das Risiko, dass es zu Betriebsunterbrechungen kommt, in denen nur verringerte Mengen oder gar keine Energie durch die Anlage produziert wird. Ebenso könnten Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zu Betriebsunterbrechungen führen.

Ferner könnten die Photovoltaikanlagen aus technischen Gründen nicht über die prognostizierte Lebensdauer von 25 Jahren für ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch nutzbar sein.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass trotz einer umfangreichen gutachterlichen Prüfung auf den Grundstücken, auf welchen die Energieanlagen errichtet werden, aufgrund von unbekannten Altlasten, Bodenveränderungen oder aus anderen Gründen Erdarbeiten erforderlich werden, die zu vorübergehenden oder dauerhaften Betriebseinschränkungen der Energieanlagen und zu nicht kalkulierten Aufwendungen führen können. Dies gilt auch für Grundstücke Dritter, soweit für den Betrieb der Energieanlagen oder der Netzeinspeisung erforderliche Leitungen durch diese Grundstücke geführt worden sind. Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass Nachbargrundstücke veräußert werden und neue Grundstückseigentümer im Falle fehlender oder nicht ausreichender grundbuchrechtlicher Absicherung der Leitungsrechte berechtigt sind, die Entfernung der Leitungen aus ihrem Grundstück zu fordern. Hierdurch kann der Betrieb der Energieanlagen vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt sein und zusätzliche Kosten für eine Neuverlegung der Leitungen auf anderen Grundstücken entstehen.

Die gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen hinsichtlich der tariflichen Einspeise vergütungen für Strom aus Erneuerbaren Energieanlagen oder der Genehmigungsfähigkeit solcher Anlagen können sich während der betrieblichen Nutzungszeit nachteilig verändern. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesellschaft aufgrund solcher Ereignisse gezwungen wäre, ihr Geschäftsmodell zu ändern oder einzelne geschäftliche Aktivitäten einzustellen.

Es besteht das Risiko, dass außergewöhnliche Risiken wie Erdbeben, Umweltkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen, Flugzeugabstürze oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt auftreten und die Energieanlagen betreffen.

Bei Eintritt eines oder mehrerer der aufgezählten Risiken kann es zu negativen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und/oder auf die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft kommen.

2) Chancenbericht

Auf Basis der energiepolitischen Entscheidungen der EU und insbesondere den beiden Mitgliedsländern Deutschland und Italien, sieht sich die Gesellschaft mit ihrer taktischen und strategischen Ausrichtung, in dem Sektor der erneuerbaren Energien, bestätigt und auf einen sehr guten Weg ihre Geschäfte ökonomisch und gewinnbringend auszugestalten.

Durch die sich anbahnenden Projekte in der Ranft-Gruppe, wird es für die Gesellschaft möglich sein, die geplanten Anlageinvestitionen umzusetzen und sich auf lokalen Energiemärkten mit lukrativen Angeboten für den Letztverbraucher durchzusetzen.

Die derzeit gegebenen günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten aufgrund hoher Verfügbarkeit von Liquidität im Finanzmarkt und bei Banken bei abnehmender Disponibilität finanzierbarer Projekte / Assets unterstützen die Chancen der Gesellschaft.

F) Entsprechenserklärung

Ich versichere nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf die Lage so dargestellt ist, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Bad Mergentheim, 29. Juni 2020

gez. Michael Ranft, Geschäftsführer

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 704.000,00
I. Finanzanlagen 704.000,00
B. Umlaufvermögen 573.072,30
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.114,86
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 559.957,44
C. Rechnungsabgrenzungsposten 112.160,06
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 3.200,90
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.392.433,26

Passiva

31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 0,00
I. gezeichnetes Kapital 100.000,00
II. Jahresfehlbetrag 103.200,90
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 3.200,90
B. Rückstellungen 14.070,00
C. Verbindlichkeiten 1.378.363,26
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.392.433,26

Gewinn- und Verlustrechnung

6.2.2019 – 31.12.2019
EUR
1. sonstige betriebliche Aufwendungen 109.274,97
2. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 9.777,32
davon aus verbundenen Unternehmen 9.777,32
3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.703,25
4. Ergebnis nach Steuern -103.200,90
5. Jahresfehlbetrag 103.200,90

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Ranft Energie GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Bad Mergentheim
Registergericht: Ulm
Register-Nr.: HRB 737949

2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs in der durch das Gesetz über Vermögensanlagen geregelten Form aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Bilanz ist gemäß § 266 Abs. 1 HGB in Kontoform und die Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Die Gesellschaft wurde mit Notarvertrag vom 11. Dezember 2018 gegründet und am 6. Februar 2019 in das Handelsregister eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 betrifft das Rumpfgeschäftsjahr vom 6. Februar 2019 bis 31. Dezember 2019.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bilanzierung wird gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Die sonstigen Ausleihungen in den Finanzanlagen wurden zum Nennwert bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten bilanziert. Risiken, die eine niedrigere Bewertung erfordern, sind derzeit nicht bekannt.

Flüssige Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet und zeitanteilig aufgelöst.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für der Höhe oder dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Angaben zur Bilanz

Angaben zur Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern, bei denen es sich ebenfalls um verbundene Unternehmen handelt, bestehen am Bilanzstichtag die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte 2019
EUR
Ausleihungen 704.000,00
Forderungen 13.114,86

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2019

Art der Verbindlichkeit zum Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2019 EUR kleiner 1 J.
EUR
1 bis 5 J.
EUR
größer 5 J.
EUR
aus Lieferungen und Leistungen 113.582,30 113.582,30 0,00 0,00
sonstige Verbindlichkeiten 1.264.780,96 10.780,96 551.000,00 703.000,00
Summe 1.378.363,26 124.363,26 551.000,00 703.000,00

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Nachrangdarlehen in Höhe von TEUR 1.254,00 enthalten.

D. Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr waren keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Konzernzugehörigkeit

Die Gesellschaft ist ein Tochterunternehmen der Ranft Projektpartner GmbH, Bad Mergentheim. Ein Konzernabschluss wird wegen der größenabhängigen Befreiung nach § 293 HGB nicht erstellt.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag

Berichtspflichtige Ereignisse nach § 285 Nr. 33 HGB haben sich nicht ergeben. Die unter der Bezeichnung Corona-Krise allgemein bekannten Ereignisse beeinträchtigen derzeit das wirtschaftliche Geschehen weltweit in fast allen Bereichen. Unser Geschäftsmodell ist langfristig angelegt und nach unserer Beurteilung von diesen Ereignissen nicht schwerwiegend betroffen. Die Auswirkungen der Corona-Krise und ihre finanziellen Folgen können von uns dennoch derzeit nicht abschließend beurteilt werden.

Ergebnisverwendungsvorschlag der Geschäftsführung

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen und hat den Jahresabschluss unter Berücksichtigung des Verlustvortrages aufgestellt.

E. Buchmäßige Überschuldung

Trotz der bilanziellen Überschuldung zum Bilanzstichtag wurde der Jahresabschluss unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne liegt nicht vor.

 

Bad Mergentheim, 29. Juni 2020

gez. Michael Ranft, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 29.09.2020 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Ranft Energie GmbH, Bad Mergentheim

Wir haben den Abschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 06.02.2019 bis zum 31.12.2019 der Ranft Energie GmbH, Bad Mergentheim – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 06.02.2019 bis zum 31.12.2019 sowie dem Anhang mit der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – und den Lagebericht, entsprechend § 25 Vermögensanlagengesetz in Verbindung mit § 316 HGB pflichtgemäß geprüft.

Die sonstigen Angaben im Jahresabschluss und Lagebericht und die Erklärung der Geschäftsführung nach § 264 Abs. 2 S. 3 und 289 Abs. 1 S. 5 HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Prüfungsurteile

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der geprüfte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2019 sowie der Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 06.02.2019 bis zum 31.12.2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. Er steht in allen wesentlichen Belangen in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen im Lagebericht und die Erklärung der Geschäftsführung nach § 264 Abs. 2 S. 3 und 289 Abs. 1 S. 5 HGB.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der Berufsgrundsätze und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von dem geprüften Unternehmen unabhängig und haben unsere Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Der gesetzliche Vertreter ist für den gesamten Inhalt des Jahresabschlusses und des Lageberichts einschließlich der sonstigen Informationen und Erklärungen verantwortlich. Im Rahmen unserer Prüfung sind wir dazu verpflichtet, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss und den inhaltlich geprüften Bestandteilen des Lageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Unsere Prüfungsurteile erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und die Erklärung des Geschäftsführers nach § 264 Abs. 2 S. 3 und 289 Abs. 1 S. 5 HGB und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung zu diesen Angaben ab.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter der Ranft Energie GmbH, Bad Mergentheim, ist verantwortlich für die Aufstellung eines Jahresabschlusses, der den geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Dies gilt auch für die Beachtung und Wirksamkeit der internen Kontrollen, die in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung eingerichtet wurden, um die Aufstellung eines ordnungsgemäßen Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter verpflichtet, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen und auf dieser Grundlage zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte, die im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit von Bedeutung sind, sofern einschlägig, anzugeben.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

Dazu gehören auch die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die als notwendig erachtet wurden, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Zielsetzung unserer Prüfung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht enthält.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung im Jahresabschluss oder Lagebericht stets aufdeckt.

Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage des Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Wir führen die Prüfung unabhängig, gewissenhaft und eigenverantwortlich durch. Während der Prüfung üben wir unter Beachtung der Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit der Prüfungsdurchführung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht und planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch. Als Ergebnis unserer Prüfungshandlungen erlangen wir die Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit und beurteilten, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.

berücksichtigen wir, wenn wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit in Bezug auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit besteht, dass im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen ist oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil modifiziert werden muss.

ziehen wir unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass eine andere Einschätzung der Unternehmensfortführung erforderlich sein könnte.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben im Anhang darauf, ob unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so dargestellt werden, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Dies folgt daraus, dass bei jeder zukunftsgerichteten Aussage ein erhebliches unvermeidbares Risiko besteht, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Annahmen abweichen können.

Wir berichten über die Durchführung und das Ergebnis der Prüfung in unserem schriftlichen Prüfungsbericht nach § 321 HGB und erörtern mit den für die Überwachung des Unternehmens Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Schönefeld, den 17. September 2020

KTH Revision GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Thomas Hettiger, Wirtschaftsprüfer

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