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Green Affairs GmbH & Co. KG – Insolvent

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geralt (CC0), Pixabay

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 25053 eingetragenen Green Affairs GmbH & Co. KG, Am Fischerbreuel 5, 40489 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Green Affairs Management GmbH, Am Fischerbreuel 5, 40489 Düsseldorf, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Dina Brehm

 

ist am 10.11.2020, um 10:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Winfried Bongartz, Gneisenaustraße 8, 40477 Düsseldorf bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

500 IN 128/20
Amtsgericht Düsseldorf, 10.11.2020

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