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Rechtsanwalt Sascha Borowski von der Kanzlei Buchalik-Brömmekamp – wie viel Kompetenz hat er in Sachen adcada? Wenig aus unserer Sicht

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geralt (CC0), Pixabay

Zunächst einmal, wir kennen Sascha Borowski nur vom Namen. Das allerdings seit Jahren. Sascha Borowski ist ausgebildeter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat sein Handwerk in der Kanzlei Mattil aus München sicherlich ordentlich gelernt. Zumindest was die Grundlagen betrifft.

In der Sache adcada jedoch sprechen wir Sascha Borowski erforderliche Detailkenntnis ab. Das aus einem Grund den jeder von Ihnen sicherlich nachvollziehen kann.

Sascha Borowski war uns durch einen inhaltlich falschen Artikel auf anwalt.de zum Thema „adcada“ aufgefallen. Darüber hatten wir dann auch berichtet. Rechtsanwalt Sascha Borowski von der Kanzlei Buchalik-Brömmekamp, hatte hier schlicht weg falsche Dinge veröffentlicht. Er hatte hier möglicherweise Wirecard und adcada in einen Topf geschmissen. Diese Verfahren haben dann aber sicherlich wenig miteinander zu tun.

So lange wie uns andere bekannte Rechtsanwälte befasst sich Sascha Borowski auch mit dem Thema adcada möglicherweise noch nicht, hat also hier sicherlich noch viel Informationsnachholbedarf.

Jenen Rechtsanwalt Sascha Borowski von der Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Buchalik-Brömmekamp dann mit einem Mandat als Anleger zu beauftragen, finden wir nicht empfehlenswert für adcada geschädigte Anleger.

Übrigens wir hatten dem Insolvenzgericht und Insolvenzverwalter auch einen Vorschlag für den Gläubigerausschuss benannt. Einen Rechtsanwalt, der den Vorgang adcada wirklich hervorragend kennt und die Mitglieder der IG adcada vertreten sollte. Ein Anwalt der aber dann kein Interesse an einem Anlegermandat hatte.

Eine Rückantwort dazu haben wir nicht erhalten. Dass der Insolvenzverwalter und das Insolvenzgericht Rostock, vertreten durch den Präsidenten des Amtsgerichtes Rostock Olaf Ulbrich, so fahrlässig mit einem Unterstützungsangebot umgehen, haben wir dann auch noch nicht erlebt.

Da muss man irgendwann dann auch einmal die Frage nach einer Haftung stellen, wenn sich herausstellt, wenn genau dann diese Informationen zu einer Schadensverringerung bzw. sogar Vermeidung hätten führen können.

Wir sind nicht davon überzeugt, dass der jetzt vom Insolvenzgericht Rostock, Herrn Insolvenzrichter Richter, hier eine gute Entscheidung im Interesse der Anleger getroffen hat. Wir werden den Damen und Herren penetrant auf den Füssen stehen. Versprochen!!!

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