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Corona News

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padrinan (CC0), Pixabay

Slowenien, das sich bereits im Teil-Lockdown befindet, führt weitere Einschränkungen ein, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Ab Samstag bleiben nicht wesentliche Geschäfte, Hotels, Kindergärten und Studentenheime mit einigen Ausnahmen geschlossen, kündigte der slowenische Premier Janez Jansa heute Abend an. Die zusätzlichen Einschränkungen sollen zunächst eine Woche gelten.

Die kommende Woche, wenn auch Herbstferien für Schulkinder anstehen, wird laut Jansa entscheidend im Kampf gegen das Coronavirus sein. „Diese Woche wird äußerst wichtig sein, um die Ausbreitung der Epidemie einzudämmen“, sagte der slowenische Premier bei einer Pressekonferenz. Nach einer Woche wird die Regierung entscheiden, ob die Einschränkungen verlängert oder wieder abgemildert werden.

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Die griechische Regierung hat angesichts der steigenden Infektionszahlen Ausgangssperren für die Städte Athen, Thessaloniki und weitere Coronavirus-Hotspots angekündigt. „Wir wollen den Verkehr und nächtliche Treffen, die eine Verbreitung des Virus begünstigen, einschränken“, sagte der griechische Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis heute bei einer Fernsehansprache. Ab Samstag dürfen Einwohnerinnen und Einwohner in den betroffenen Städten ihre Häuser zwischen 0.30 und 5.00 Uhr nicht mehr verlassen.

Sowohl in Innenräumen als auch im Freien soll dort eine Maskenpflicht gelten, teilte Mitsotakis mit. „Die Maske ist der Impfstoff, bevor es einen Impfstoff gibt“, fügte er hinzu. Am Dienstag hatte die griechische Regierung die erst zu Wochenbeginn erteilte Genehmigung für Probeläufe mit Fans in Fußballstadien wieder einkassiert.

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Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das Onlinelexikon Wikipedia wollen den Zugang zu verlässlichen Informationen über das Coronavirus und die Krankheit Covid-19 erleichtern. Eine entsprechende Kooperation haben die WHO und die Wikimedia Foundation, die gemeinnützige Organisation hinter Wikipedia, heute in Genf vereinbart, wie beide Organisationen mitteilten.

Mit der Zusammenarbeit sollen vertrauenswürdige öffentliche Gesundheitsinformationen unter einer freien Creative-Commons-Lizenz verfügbar gemacht werden. In dieser Zeit hänge die soziale Stabilität zunehmend von einem gemeinsamen Verständnis der Fakten in der Öffentlichkeit ab.

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In Portugal hat es erstmals seit Ausbruch der Pandemie mehr als 3.000 Neuinfektionen gegeben. Binnen 24 Stunden seien 3.270 neue Ansteckungen mit dem Virus SARS-CoV-2 gemeldet worden, teilten die Gesundheitsbehörden gestern in Lissabon mit. Nach den jüngsten Zahlen der EU-Agentur ECDC steckten sich in Portugal binnen 14 Tagen pro 100.000 Einwohner 243,4 mit dem Virus an.

Für die drei am schlimmsten betroffenen Bezirke Felgueiras, Lousada und Pacos de Ferreira im Norden des Landes beschloss die Regierung für zunächst eine Woche einschneidende Maßnahmen. Die rund 150.000 betroffenen Menschen dürfen das Haus nur noch mit triftigem Grund verlassen – etwa, um zur Arbeit oder zum Arzt zu fahren. In diesen Bezirken, die unweit der Metropole Porto liegen, müssen zudem alle Geschäfte bereits um 22.00 Uhr schließen.

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Die US-Arzneimittelbehörde FDA lässt das Antivirus-Medikament Remdesivir als erstes und bisher einziges Medikament zur Behandlung von Covid-19-Patienten zu. Die Arznei des US-Herstellers Gilead hatte bisher nur eine vorläufige Not-Zulassung. Der prominenteste Patient, der mit Remdesivir behandelt wurde, ist US-Präsident Donald Trump.

Den Angaben der US-Arzneimittelbehörde FDA zufolge kann Remdesivir die Dauer der durch die Infektion mit dem Coronavirus hervorgerufenen Erkrankung verkürzen. Das sei hinreichend nachgewiesen.

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Gastronomen und andere Betroffene gehen gerichtlich gegen die strengen Coronavirus-Maßnahmen im oberbayerischen Landkreis Berchtesgadener Land vor. Beim Verwaltungsgericht München gingen mehrere Klagen und Eilanträge ein.

Unter anderen wendet sich ein Gastronom im Eilverfahren gegen die Schließung seines Betriebes, wie ein Gerichtssprecher gestern sagte. Ein weiterer Gastronomiebetrieb will erreichen, dass er entgegen der Allgemeinverfügung des Landratsamtes auch nach 20.00 Uhr Speisen zum Abholen oder zur Lieferung anbieten kann. In einem Eilverfahren will eine Schülerin aus Berchtesgaden erreichen, dass sie ihr Gymnasium in Traunstein besuchen kann.

 

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