Start Allgemein Benjamin Franklin Kühn – machen sie endlich Schluss mit der Anlegerenttäuschung

Benjamin Franklin Kühn – machen sie endlich Schluss mit der Anlegerenttäuschung

449
carlosalvarenga (CC0), Pixabay

Eigentlich war es doch ruhiger geworden rund um das Thema adcada, aber irgendwas muss so manchen Anleger dann in den letzten Tagen erneut aufgeschreckt haben, denn nun melden sich immer mehr Anleger bei unserer Interessengemeinschaft.

Sei es drum, natürlich ist es wichtig, dass sie als Anleger, der den Versprechungen von Benjamin Franklin Kühn und weiteren Personen aus dem Hause adcada dann vertraut hat, nun endlich aufwachen und ihre eigenen Interessen vertreten, denn mit Verlaub, es ist doch ihr „sauer verdientes Geld“, was sie dort dem Unternehmen adcada zur Verfügung gestellt haben und auf das sie ein Recht haben, es wiederzubekommen.

Wahren sie ihre Interessen jetzt, schützen sie nicht irgendwelche Märchenerzähler, die ihnen erzählen, „ein Investor wäre abgesprungen“ bzw. man habe hohe Forderungen an die Bundesrepublik Deutschland. Das ist möglicherweise alles nur eine Art der Zeitgewinnung von adcada, die ihnen nichts bringen wird.

Ich berichte hier seit über 10 Jahren über BaFin-Verfügungen und Verfügungen anderer Finanzaufsichtsbehörden, und mit Verlaub, ich kann mich an keinen einzigen Fall erinnern, in dem die BaFin vor dem Gericht nicht Recht bekommen hätte. So darf man sicherlich mutmaßen, dass dies auch in der Auseinandersetzung mit dem Unternehmen adcada so sein wird.

Selbst wenn adcada obsiegen sollte, wäre der Weg zu einem möglichen Schadensersatz dann noch sehr, sehr weit und kostenintensiv, denn den müsste adcada nachweisen und vor Gericht dann auch einklagen. Ähnliches gilt doch auch für die Klage gegen die Finanzmarktaufsicht in Liechtenstein.

Also, wollen sie auf eine Hoffnung setzen oder aber ihr Geld zumindest versuchen wiederzubekommen? Das ist die einzige Frage, die sie sich stellen müssen. Jetzt und heute. Zu welcher Antwort sie kommen, weiß ich nicht.

Bedenken sie auch, dass es nach wie vor ein noch nicht abgeschlossenes Ermittlungsverfahren gegen die verantwortlichen Personen bei der Staatsanwaltschaft in Rostock gibt. Hier gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

 

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein