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Achtung: Kostenfallen im Internet

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Die Buttonlösung sorgt für mehr Transparenz im Online-Handel und beugt dem Missbrauch vor. Bei kostenpflichtigen Online-Angeboten müssen Unternehmer Preis, Lieferkosten, Mindestlaufzeiten sowie wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung unmittelbar vor der Bestellung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise anzeigen.

Ein Beispiel
Bestimmte Internet-Leistungen werden als „gratis“ angepriesen, als unverbindliche Gewinnspiele bezeichnet oder als Möglichkeit zum Herunterladen von Freeware getarnt. Nach dem unverbindlichen Klick auf ein Angebot folgt dann oft das böse Erwachen mit dem Eintreffen der Rechnung. Häufig zahlen Internet-Nutzerinnen und -nutzer aus Unkenntnis oder weil sie sich durch eine aggressive Verfolgung der vermeintlichen Zahlungsansprüche unter Druck gesetzt fühlen.

Doch der Gesetzgeber schützt Verbraucherinnen und Verbraucher gegen solche Kostenfallen im Internet. Mit der Buttonlösung können Verbraucherinnen und Verbraucher genau erkennen, wann ein Klick tatsächlich Geld kostet und dass sie auf ein verbindliches Kaufangebot im Internet eingehen. Diese Maßnahme soll unseriösen Geschäftemachern das Handwerk legen, die Kosten von Online-Angeboten verschleiern.

Pflichten der Online-Händler

Die Buttonlösung sorgt für mehr Transparenz im Online-Handel und beugt dem Missbrauch vor. Bei kostenpflichtigen Online-Angeboten müssen Unternehmer Preis, Lieferkosten, Mindestlaufzeiten sowie wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung unmittelbar vor der Bestellung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise anzeigen. Ein Vertrag mit einer Verbraucherin oder einem Verbraucher kommt außerdem nur zustande, wenn sie mit der Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass sie sich zu einer Zahlung verpflichten. Erfolgt der Vertragsschluss über eine Schaltfläche („Button“), muss diese mit einem gut lesbaren, eindeutigen Hinweis wie etwa „zahlungspflichtig bestellen“ oder „jetzt kaufen“ versehen sein.

Bei Bestellungen im Internet müssen Pflichtinformationen und der Button direkt hinter- oder nebeneinander stehen. Texte, wie AGB , oder Widerrufsbelehrung und auch Grafiken (z. B. Check-Boxen für Newsletter) dürfen nicht zwischen den Pflichtinformationen und dem Button eingebaut sein. Auf dem Button selbst muss eine eindeutige Bezeichnung stehen, die den endgültigen Kauf signalisiert. Erlaubt sind Beschriftungen wie: „kostenpflichtig bestellen“, „zahlungspflichtig bestellen“, „jetzt kaufen“. Nicht zulässig hingegen sind Bezeichnungen auf dem Kaufbutton wie: „Anmeldung“, „weiter“, „bestellen“, „Bestellung abgeben“. Ist der Bestellbutton nicht richtig beschriftet, wird auch kein Kaufvertrag geschlossen.

Fragen und Antworten zu Kostenfallen im Internet

1. Was sind Kostenfallen im Internet?

Sogenannte Kosten- oder Abofallen im Internet haben in letzter Zeit stark zugenommen. Unseriöse Unternehmen verschleiern in diesen Fällen bewusst die Entgeltpflichtigkeit ihrer Angebote. Verbraucherinnen und Verbraucher können daher nur schwer erkennen, dass eine Leistung etwas kosten soll, und landen beim Surfen im Internet in der Kostenfalle.

Kostenfallen treten in vielgestaltiger Art und Weise auf: So werden zum Beispiel Angebote als „gratis“, „free“ oder „kostenlos“ angepriesen oder als unverbindliche Gewinnspiele getarnt. Die Aussage „Jetzt gratis Zugang einrichten“ mag zwar vordergründig zutreffen. Die eigentlich interessante Leistung, etwa das Herunterladen von Daten, gibt es aber nur gegen Entgelt. Die Information über die Entgeltpflichtigkeit findet sich dann an versteckter Stelle auf der Internetseite. Sie wird z. B. in kleiner Schrift gehalten, in einem mit einem * gekennzeichneten Text versteckt oder erscheint auf dem Bildschirm des Verbrauchers auf Grund eines Seitenumbruchs nur nach weiterem Scrollen.

In der Regel betreffen Internetkostenfallen Dienstleistungen, die an anderer Stelle im Internet entgeltfrei angeboten werden (etwa Erstellung eines Horoskops, Teilnahme an einem Intelligenztest, Ahnenforschung, Möglichkeit zum Download von Freeware oder Kochrezepten). Die Erwartungshaltung der Verbraucherinnen und Verbraucher, das Angebot sei entgeltfrei, nutzen die Unternehmen aus. In vielen Fällen ist dabei auch eine längere Vertragslaufzeit vorgesehen (deshalb auch „Abofallen“). Darüber hinaus gibt es Angebote, die sich gezielt an Kinder und Jugendliche richten (etwa Hausaufgabenhilfe).

Erst wenn die Rechnung ins Haus flattert, folgt das böse Erwachen. Aus Unkenntnis der Rechtslage zahlen viele Verbraucherinnen und Verbraucher. In vielen Fällen fühlen sie sich auch durch Inkassobüros und Rechtsanwälte, die die (vermeintlichen) Zahlungsansprüche durchsetzen wollen, unter Druck gesetzt.

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

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