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FMA untersagt der „Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG“ die Fortführung des Geschäftsbetriebes – Einlagensicherungsfall!

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Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute per Bescheid mit sofortiger Wirkung dem konzessionierten Kreditinstitut „Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG“ mit Sitz in 7210 Mattersburg, Judengasse 11, die Fortführung des Geschäftsbetriebes mit sofortiger Wirkung zur Gänze untersagt und den Wirtschaftsprüfer Mag. Bernhard Mechtler, 1090 Wien, Porzellangasse 51, als Regierungskommissär bestellt.

Gemäß § 70 (2) Bankwesengesetz (BWG) kann die FMA „bei Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen eines Kreditinstitutes gegenüber seinen Gläubigern, insbesondere für die Sicherheit der ihm anvertrauten Vermögenswerte … zur Abwendung dieser Gefahr befristete Maßnahmen durch Bescheid anordnen, die spätestens 18 Monate nach Wirksamkeitsbeginn außer Kraft treten.“

Zu diesem Zweck kann die FMA unter anderem gemäß § 70 (2) Z 4 BWG „die Fortführung des Geschäftsbetriebes ganz oder teilweise untersagen“ sowie gemäß § 70 (2) Z 2 „eine fachkundige Aufsichtsperson (Regierungskommissär) bestellen, die dem Berufsstand der Rechtsanwälte oder der Wirtschaftsprüfer angehört.“ Diese Aufsichtsperson hat gemäß § 70 (2) Z 2 lit b „im Falle, dass dem Kreditinstitut die Fortführung der Geschäfte ganz oder teilweise untersagt wurde, einzelne Geschäfte zu erlauben, die die obige Gefahr nicht vergrößern.“
Die Maßnahmen der FMA erfolgen zum Schutz der finanziellen Belange der Gläubiger sowie zur Sicherheit der dem beaufsichtigten Unternehmen anvertrauten Vermögenswerte.

Aus der Maßnahme folgte auch eine behördliche Zahlungseinstellung der gedeckten Einlagen, sodass insbesondere keine weiteren Einzahlungen, Abhebungen oder Überweisungen möglich sind. Dies hat den Einlagensicherungsfall ausgelöst: DieEinlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.” hat innerhalb von sieben Arbeitstagen jedem Einleger dieser Bank einen Betrag in der Höhe seiner gedeckten Einlagen zu erstatten.

Gedeckte Einlagen sind erstattungsfähige Einlagen (wie etwa Guthaben auf Girokonten, Gehaltskonten, Studentenkonten und Pensionskonten oder Einlagen auf Sparbüchern und Sparkonten) bis zu einer Höhe von € 100 000 oder Gegenwert in fremder Währung pro Einleger (sowie zeitlich begrenzte gedeckte Einlagen).

Die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H arbeitet bereits mit der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG eng zusammen, um die ordnungsgemäßen Auszahlung in den nächsten Tagen zu organisieren.

Betroffene Einleger können sich auch telefonisch oder via E-Mail an die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H wenden:

Die Untersagung der Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie zusätzlich die Bestellung des Wirtschaftsprüfers Mag. Bernhard Mechtler zur fachkundigen Aufsichtsperson (Regierungskommissär) des Kreditinstitutes war notwendig, weil im Rahmen einer Überprüfung der Bank Bilanzunregelmäßigkeiten festgestellt wurden, die nunmehr in weiterer Folge der Aufklärung bedürfen.

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