Start Allgemein Ablehnung des Antrags der vPE WertpapierhandelsBank AG

Ablehnung des Antrags der vPE WertpapierhandelsBank AG

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geralt / Pixabay

Mit Bescheid vom 02.07.2020 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Antrag der vPE WertpapierhandelsBank AG gemäß § 80 Abs. 4 VwGO auf Aussetzung der Vollziehung des Bescheids vom 29.05.2020 abgelehnt. (lesen Sie hier die zugehörigen Berichte)

Über den Antrag der vPE WertpapierhandelsBank AG gemäß § 80 Abs. 5 VwGO die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der vPE WertpapierhandelsBank AG gegen den Bescheid der BaFin vom 29.05.2020 anzuordnen, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt / Main soweit bekannt noch nicht entschieden.

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