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CHP Holdings Ltd. (bithandel.com): BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

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ivanacoi (CC0), Pixabay

Die BaFin hat gegenüber der CHP Holdings Ltd., St. Vincent und die Grenadinen, mit Bescheid vom 22. Juni 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen bietet deutschen Kunden auf der von ihr betriebenen Internetpräsenz www.bithandel.com eine Wechselstube für Kryptowährungen im Tausch gegen gesetzliche Währung an.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.

Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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