Start Justiz Tesla wegen „irreführender Werbung“ vor Gericht

Tesla wegen „irreführender Werbung“ vor Gericht

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Blomst (CC0), Pixabay

Gegen den Elektro-Autobauer beginnt heute vor dem Landgericht München ein Verfahren wegen irreführender Werbung. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat das Unternehmen auf Unterlassung verklagt, weil es mit Aussagen wie „Autopilot inklusive“ und „Volles Potenzial für autonomes Fahren“ für das Fahrerassistenzsystem seines „Model 3“ geworben hat.

Die Wettbewerbszentrale – ein von Verbänden, Kammern und Unternehmen getragener gemeinnütziger Verein zur Selbstkontrolle der Wirtschaft – wirft Tesla diesbezüglich Irreführung vor. Der US-Autobauer habe „bis Ende des Jahres“ 2019 „automatisches Fahren innerorts“ angekündigt. Die Werbung für den „Autopiloten“, der „unter Berücksichtigung von Fahrzeugen und Fußgängern auf seiner Spur“ lenke, bremse und beschleunige, habe den Eindruck erweckt, die Autos könnten und dürften auch in der Stadt autonom fahren. Das sei aber falsch, weil solche Funktionen in Deutschland noch gar nicht zugelassen würden. Die Werbung rufe bei den Verbrauchern falsche Vorstellungen hervor.

Tesla weist den Vorwurf zurück und erklärte auf seiner Webseite: „Die gegenwärtig aktivierten Funktionen verlangen eine aktive Überwachung durch den Fahrer – ein autonomer Betrieb des Fahrzeugs ist damit nicht möglich.“ Die Aktivierung und Verwendung von Autonomiefunktionen verlange den Nachweis über Milliarden gefahrener Kilometer, dass sie zuverlässiger seien als menschliche Fahrer. Außerdem seien für den autonomen Betrieb gesetzliche Genehmigungen erforderlich, die je nach Rechtsprechung noch länger dauern dürften.

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