Start Justiz Erster Verhandlungstag im Daimler-Dieselskandal angesetzt

Erster Verhandlungstag im Daimler-Dieselskandal angesetzt

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Free-Photos (CC0), Pixabay

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am gestrigen Freitag eine erste mündliche Verhandlung im Dieselskandal gegen Daimler angekündigt. Am 27. Oktober wird über die Schadensersatzklage eines Autokäufers verhandelt, dessen Wagen eine unzulässige Abschalteinrichtung aufweise. Es handelt sich dabei aber um einen anderen Motorentyp als im VW-Dieselskandal, in dem der BGH bereits Ende Mai ein Grundsatzurteil sprach. (Az. VI ZR 162/20)

Der Kläger in dem Daimler-Verfahren kaufte im Februar 2017 einen gebrauchten Mercedes für 13.000 Euro. Seiner Ansicht nach stellt das darin eingebaute sogenannte Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Dabei wird ein unter anderem von der Außentemperatur abhängiger Anteil von Abgasen wieder dem Verbrennungsmotor zugeführt, was zu einer Verringerung der Stickoxidemissionen führt.

Der Kläger behauptet laut BGH, dass bei Temperaturen unter sieben Grad Celsius keine Abgasrückführung mehr stattfinde. Daimler macht dagegen geltend, dass die Steuerung keine Abschalteinrichtung darstelle und zudem zum Schutz des Motors zulässig sei.

Die Klage des Autokäufers blieb vor dem Landgericht Mainz und dem Oberlandesgericht Koblenz erfolglos. Das OLG begründete dies unter anderem damit, das nicht ohne Weiteres unterstellt werden könne, dass die Verantwortlichen bei dem Autobauer gewusst hätten, möglicherweise eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden. Die Gesetzeslage sei bei den sogenannten Thermofenstern anders als bei der Abschalteinrichtung in VW-Motoren nicht eindeutig.

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