Start Verbraucherschutz vPE Wertpapierhandelsbank: Verlust der Lizenz für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen

vPE Wertpapierhandelsbank: Verlust der Lizenz für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen

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Die Finanzaufsicht BaFin hat der vPE Wertpapierhandelsbank die Lizenz für Bank- und Finanzdienstleistungen entzogen.

Das Münchner Geldhaus teilte am Mittwoch mit, sich gerichtlich gegen die Entscheidung zu wehren, um wieder Bankgeschäfte erbringen zu dürfen. Die 1989 gegründete vPE Bank ist nach eigenen Angaben an sieben Standorten in Deutschland präsent und zählte Ende 2019 rund 60 Mitarbeiter. Im ersten Halbjahr 2019 verbuchte sie einen Verlust von 600.000 Euro.

In einer ad-hoc-Meldung hatte die Finanzmarktaufsicht im Dezember 2019 der Bank diesen Schritt angedroht:

BaFin beabsichtigt Aufhebung der Erlaubnis gemäß § 32 Abs. 1 KWG für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat der vPE WertpapierhandelsBank AG („vPE“) mit Schreiben vom 13.12.2019 im Rahmen eines Anhörungsverfahrens nach § 28 VwVfG mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, der vPE gemäß § 32 KWG erteilte bzw. die nach §§ 64i Abs. 1 Satz 1, 64 j Abs. 1 und 64l Abs. 1 Satz 1 KWG ihr als erteilt geltende Erlaubnis zum Erbringen des Finanzkommissionsgeschäfts, der Anlagevermittlung, derAnlageberatung, des Platzierungsgeschäfts, der Abschlussvermittlung, der
Finanzportfolioverwaltung, der Drittstaateneinlagevermittlung, des Factorings, des Finanzierungsleasings, der Anlageverwaltung aufzuheben.

Die vPE beabsichtigt, innerhalb der von der BaFin gewährten Frist (24.01.2020) zu dem beabsichtigen Bescheid Stellung zu nehmen und Maßnahmen einzuleiten, um die Aufhebung der Erlaubnis abzuwenden.

Kontakt:
vPE WertpapierhandelsBank AG / Herr Wolfgang Huber
Maximiliansplatz 17
80333 München
Tel: +49 (0)89 296 491
Fax: +49 (0)89 225 060
Email: huber@vpeag.de

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