Start Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz und das fehlende Rückzahlungsinteresse im Fall MAXDA

Rheinland-Pfalz und das fehlende Rückzahlungsinteresse im Fall MAXDA

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175.000 geschädigte Kunden mit einem Gesamtschaden von wohl 30 Millionen Euro – und die Staatsanwaltschaft kümmert sich nicht weiter um Wiedergutmachung bei den Betroffenen?

So sieht es derzeit aus im Fall MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH. Sieben Jahre lang hat das Unternehmen den Kunden u.a. Fahrtkosten in Rechnung gestellt, die jedoch die Außendienstmitarbeiter selbst getragen haben.

Nachdem man Wind von der Sache bekommen hatte, veröffentlichte zuerst das Amtsgericht Kaiserslautern einen Strafbefehl. Kurz darauf erging dann eine Mitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft Kaiserslautern, in der diese bekanntgab, dass es so viele Geschädigte gebe, dass man sie nicht einzeln informieren könne. Diese Nachrichten wurden allerdings im Bundesanzeiger veröffentlicht, der nicht für Suchmaschinen geöffnet ist.

Was ist die Folge davon? Kaum jemand der geschädigten Kunden erfährt von dieser Möglichkeit! Was nicht zurückgezahlt wird, fällt letztlich an das Bundesland Rheinland-Pfalz. Hat man das so nötig? Oder interessiert es niemanden? Und wenn man schon selber, auch angesichts der aktuellen Corona-bedingten Schwierigkeiten, nicht die Kapazitäten hat, um die Betroffenen anzuschreiben, so kann man dies doch dem Unternehmen auferlegen! Sämtliche notwendige Informationen müssen ja noch vorhanden sein, da eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren gilt und die falschen Abrechnungen in einem Zeitraum zwischen Januar 2010 und Oktober 2017 geschahen.

Das Geld selber hat MAXDA schon an die Staatskasse überwiesen, wo es nun, wie geschrieben, auf Abruf wartet.

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