Start Verbraucherschutz Update zum Produktionsstart der Atemschutzmasken bei der ADCADA.healthcare

Update zum Produktionsstart der Atemschutzmasken bei der ADCADA.healthcare

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Syaibatulhamdi (CC0), Pixabay

Am 4. Mai endete die zweite Zeichnungsreihe der ADCADA.healthcare-Anleihe, bei der das Unternehmen eine Rendite von 12% Zinsen versprach. Gleichzeitig sollte die Produktion von Atemschutzmasken beginnen. Laut einem regionalen Zeitungsbericht wird sich der Produktionsstart aber auf kommenden Montag, den 18. Mai, verschieben (Quelle: https://www.svz.de/lokales/rostock/landkreis-rostock/Mundschutze-aus-Bentwisch-ADCADA-stellt-bald-12-Millionen-Masken-her-id28320287.html).

Dafür habe die Unternehmensgruppe „rund 2.5 Millionen Euro in eine neue, vollautomatische Produktionsstraße zur Herstellung von Atemschutzmasken (ein Produkt der PSA) und weiterem Equipment investiert.“ Welche „PSA“ hat die Straße gefertigt? Uns fällt hier nur der französische Fahrzeugkonzern PSA (Peugeot Société Anonyme) ein. Ist hier eventuell die Bezeichnung „Persönliche Schutzausrüstung“ (PSA) gemeint, wie man an anderer Stelle korrekt schreibt? Soll das also bedeuten, dass die Straße Masken „ausspuckt“, die der „PSA-Verordnung („Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG“) entsprechen“? (Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)

Ursprünglich hatte uns der Anwalt des Unternehmens indirekt bestätigt, dass ADCADA keine medizinischen Masken zu produzieren gedenke. Mittlerweile scheint man auf eine andere Linie umgeschwenkt zu sein und möchte nun „vorrangig an Bedarfsträger wie Krankenhäuser und Altersheime“ liefern (Quelle: adcada.healthcare). Dies gibt auch der erwähnte Zeitungsartikel wieder, laut dem die Masken „für die Nutzung in Krankenhäusern zertifiziert werden“ sollen.

Dies führt zu einer weiteren Frage: Wurde denn für den Vertrieb von FFP-Masken auch „ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß PSA-Verordnung (EU) 2016/425 mit einer Benannten Stelle und einer Baumusterprüfung durchgeführt“ (Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Sonderzulassung von Masken)?

Folgende Information findet man diesbezüglich auf der Webseite: „Die Mund-Nasen-Schutzmasken von ADCADA.healthcare bestehen aus mehrlagigem Vlies und sind als Einwegprodukte vorgesehen. Unsere Masken werden ausschliesslich auf CE-zertifizierten Maschinen hergestellt und entsprechen der DIN EN 14683:2019-10„.

Im Laufe der nächsten Monate soll die Produktion auf 20 Millionen Stück monatlich ausgeweitet werden. In einer früheren Version des Webseitentextes hieß es: „Als Abnehmer kommen sowohl staatliche und soziale Einrichtungen als auch Privatpersonen in Frage – bereits jetzt stehen wir in Verhandlungen mit Abnehmern, welche die komplette Produktion der nächsten 6 Monate abnehmen werden.“ Wieso ist dieser Satz entfallen? Haben sich die Abnehmer anders entschieden? Eventuell, weil die Zertifizierungen fehlen?

Gleichzeitig möchte man auch auf dem internationalen Markt aktiv werden und die Masken zusätzlich Privatleuten anbieten, weshalb wohl derzeit ein Online-Shop vorbereitet wird.

Und noch immer fragen wir uns, wie sich das Investment für ADCADA bezahlt machen soll? 12% Zinsen bei einer Laufzeit von nur 12 Monaten? Mindestanlagesumme nur 100 Euro? Und dabei will man noch 12% spenden? Irgendwas machen wir da wohl falsch, so ein von uns befragtes Unternehmen, das ebenfalls in der Maskenproduktion tätig ist. Abgesehen davon sind mittlerweile so viele Firmen in der Maskenproduktion tätig, dass der vor wenigen Wochen noch herrschende Notstand nicht mehr existiert und die Preise eher wieder sinken werden.

Vielleicht mag uns ja der Anwalt der ADCADA Gruppe, Thomas Arndt, zu unseren Fragen Auskunft geben? Seit dem 1. August 2019 ist er als Inhouse-Jurist dort angestellt – wofür extra die Rechtsanwaltskanzlei adcada.law gegründet wurde – und dürfte sich mit dem Sachverhalt dank unserer nervigen Berichterstattung gut auskennen…

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