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Corona-Antworten der sächsischen Landesregierung

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ijmaki (CC0), Pixabay

Wir haben der sächsischen Landesregierung neun Fragen bezüglich der Maßnahmen gestellt, mit denen die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise abgefedert werden sollen. Die Antworten möchten wir Ihnen natürlich nicht vorenthalten:

Sehr geehrter Herr Bremer,

anbei erhalten Sie die gewünschten Informationen:

  1. Über die SAB wurden Kredite an Unternehmen ausgereicht, die jedoch vermutlich bei den Unternehmen maximal 3 Monate reichen werden. Was plant die Landesregierung darüber hinaus zu tun, wenn sich der Shutdown dann weiter fortsetzt?

siehe Antwort auf Frage 4/5

 

  1. Nun haben wir die unglaubliche Situation das sich tausende von Unternehmen in Sachsen nun unverschuldet verschulden müssen/haben, also die nächsten Jahre diese Gelder ja zurückbezahlen müssen. Woher soll der Unternehmen die Motivation nehmen, für Schulden zu arbeiten, die er nicht verschuldet hat?

Unser oberstes Ziel ist es Leben zu retten, da es gegen das Virus weder einen Impfstoff, noch ein Heilmittel gibt. Niemand ist für die derzeitige Situation verantwortlich. Der Staat hat das oberste Ziel, Notlagen zu lindern.

„Sachsen hilft sofort“ setzt im Gegensatz zu anderen Bundesländern nicht auf einen kurzfristigen Effekt. Zuschüsse helfen Betroffenen etwa vier Wochen. Dann brauchen sie neues Geld. Wir gehen davon aus, dass die Krise – zumindest die wirtschaftlichen Konsequenzen – die nächsten Monate andauert. Deshalb sind wir mit unserem zinslosen Darlehen nachhaltiger, zumal es aufgestockt werden kann.

Unser Weg ist klüger, weil es sogenannte Nachrangdarlehen sind. Diese funktionieren wie ein Plus auf der Einnahmeseite. Damit wird die Bonität und Kreditwürdigkeit direkt gestärkt. Bundesländer, wie Bayern, interessieren sich inzwischen für unser Programm. Wir haben viele positive Rückmeldungen – von Unternehmen oder auch Sparkassen. Rund 15.900 Firmen haben es bereits beantragt. Das Darlehen ist zinsfrei und drei Jahre tilgungsfrei. Auf Antrag des Selbstständigen kann dann die Tilgung bedarfsgerecht anders geregelt werden. Etwa durch zunächst niedrigere Raten. Wer nicht in der Lage ist, seine entstandenen Verluste auf Grund der Corona-Pandemie in den ersten drei Jahren auszugleichen, kann bis zu 20 Prozent erlassen bekommen.

 

  1. Das Geld welches die Unternehmen an das Land zurückbezahlen müssen fehlt doch dann in den Unternehmen in den nächsten Jahren für Investitionen, wäre es da nicht besser diese Gelder wieder von Seiten der Unternehmen zu investieren?

Unser Weg sichert die Handlungsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig, über die nächsten Tage und Wochen hinaus. Denn unser Modell mobilisiert größere Summen als schnelle, aber überschaubare Zuschüsse. Und es stärkt durch den besonderen Zuschnitt dauerhaft die Kreditwürdigkeit der Unternehmen gegenüber den Banken und Sparkassen. Das wird auf Sicht von zentraler Bedeutung sein. Denn unser Ziel Nummer 1 bleibt: Existenzen zu sichern, und genau darauf ist unsere Unterstützung zugeschnitten.

Das Darlehensprogramm ‚Sachsen hilft sofort‘ ist sehr erfolgreich! Über 15.900 eingereichte Anträge sprechen eine eindeutige Sprache. Auch von Unternehmen selbst haben wir die klare Botschaft erhalten, dass das Darlehensprogramm ihnen langfristig mehr hilft, als eine einmalige und kurzfristige Finanzspritze. Außerdem hilft es ihnen direkt bei denkbaren Verhandlungen mit den Hausbanken, da die Liquidität der Unternehmen gestärkt wird – ohne negative Folgen. Kurzfristige Geldspitzen durch den Staat werden Unternehmen nicht lange schützen. Wir müssen die Krise bei der Wurzel packen, durch langfristige Darlehens- und Konjunkturprogramme die Bonität von Unternehmen stützen und das Wachstum der Wirtschaft ankurbeln. Krise braucht Lösungen – keine Placebos. Genau da setzen wir in Sachsen an.

Die Soforthilfe ,Sachsen hilft sofort‘ wurde jetzt auch für alle Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeiter geöffnet, die mehr als eine Million Jahresumsatz erzielen. Minister Dulig wollte es für Unternehmen bis 250 Mitarbeiter öffnen, doch die Wünsche des Wirtschaftsministers deckten sich nicht mit denen des Finanzministers. Nun können aber Firmen bis 1000 Mitarbeiter das Darlehen in einer Höhe von bis zu 100.000 Euro erhalten (bislang 50.000 Euro). Diese Erweiterung ist ebenfalls zinsfrei und nachrangig, muss in den ersten drei Jahren nicht getilgt werden. Anschließend haben die Darlehensnehmer sieben Jahre Zeit, um das Geld zurückzuzahlen. Zusätzlich neu ist, dass derjenige, der nach drei Jahren die Summe bereits zurückgezahlt hat, einen Bonus von 10 Prozent auf den von ihm aufgenommenen Betrag erhält. Ebenso sollen die Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihre entstandenen Verluste auf Grund der Corona-Pandemie in den ersten drei Jahren nach Aufnahme des Darlehens auszugleichen, bis zu 20 Prozent erlassen bekommen.

Der Freistaat Sachsen deckt mit dem Sachsen-hilft-sofort-Darlehen den Bedarf nach einem bankenunabhängigen Finanzierungsinstrument für die kleinsten Unternehmen. Die Grenze wurde (unabhängig von der Definition des Kleinstunternehmens in der KMU-Definition der EU) dort gezogen, wo geltende Förderinstrumentarien den Bedarf, gerade der Kleinstunternehmen, nicht abdecken.

Da sich die Banken seit Jahren aus der Betreuung von Kleinstunternehmen zurückziehen, fehlte den Unternehmern häufig bereits vorher ein fester Ansprechpartner. Banken waren auch vor der Krise häufig nicht bereit, Förderdarlehen und verbürgte Darlehen für Kleinstunternehmen zu bearbeiten und auszureichen. In der aktuellen Krise zeigt sich zudem, dass die Banken die Bearbeitung der relativ kleinteiligen Kreditanträge bereits aus Kapazitätsgründen ablehnen oder nicht rechtzeitig sicherstellen können. Zudem wird die Übernahme eines Haftungsrisikos für die kleinteiligen Darlehen verweigert. Diesem Marktversagen soll durch ein von der SAB direkt an die Kleinstunternehmen gewährtes Liquiditätshilfedarlehen mit günstigen Konditionen begegnet werden.

Sachsen gibt am tatsächlichen Liquiditätsbedarf der Unternehmen orientierte Staatsdarlehen, mit denen die Unternehmen zu sehr günstigen Konditionen finanziell durch die Krise kommen – unabhängig von der Finanzierungsbereitschaft ihrer Hausbank. Demgegenüber können die deutlich niedrigeren Zuschüsse zwar über einen kurzen Zeitraum helfen. Danach steht das Unternehmen aber wieder vor dem Problem, dass die Hausbanken die günstigen KfW-Kredite trotz 90% Haftungsfreistellungen nicht weitergeben und der Liquiditätsbedarf nicht gedeckt ist.

 

  1. Was plant die sächsische Landesregierung um die sächsische Wirtschaft im „Turbo Tempo“ wieder in Gang zu bringen?
  2. Halten Sie grundsätzlich einen zukünftigen Schuldenschnitt für Schulden die nachweislich durch die Corona Krise entstanden sind, für denkbar?

Die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie erfordert neben den Anstrengungen im Gesundheitswesen und bei der Unterstützung der Wirtschaft auch einen handlungs- und leistungsfähigen Staatshaushalt. Einerseits müssen ausreichend finanzielle Mittel für die verschiedenen staatlichen Schutz- und Stabilisierungsmaßnahmen bereitgestellt werden. Zum anderen sind durch den zu erwartenden drastischen Wirtschaftseinbruch und die Erleichterungen für Unternehmen bei der Steuererhebung enorme Rückgänge der Steuereinnahmen zu erwarten. Es muss gelingen den Schaden in der Wirtschaft abzufedern, in dessen Folge ein deutlicher Rückgang der Steuereinnahmen zu erwarten ist. Das sächsische Kabinett hat daher vor zwei Wochen verschiedene finanzielle Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen. Der Nachtragshaushalt umfasst 6 Mrd. Euro – 4 Mrd. allein für Steuerausfälle.

Wichtig ist ein Gesamtkonzept. Wir benötigen noch Geld für die zweite und dritte Luft. Zweite Luft heißt, je länger die Krise dauert, desto mehr Branchen könnten noch betroffen sein, wo wir nachsteuern müssen. Die dritte Luft ist dringend notwendig, um Konjunkturprogramme nach Corona anzuschieben. Wir brauchen Anreize für die Unternehmen, damit sie wieder durchstarten können. Diese werden derzeit im Wirtschaftsministerium erarbeitet, später im Kabinett diskutiert und dann der Öffentlichkeit vorgestellt.

 

  1. Wie hoch ist der aktuelle Kreditbetrag den die SAB ausgereicht hat?

Rund 15.900 Anträge mit einem Volumen von 334,3 Mio. Euro sind bisher eingegangen. Rund 7.500 Anträge mit einem Volumen von 250 Mio. Euro wurden bereits bewilligt und rund 4.000 Anträge mit einem Volumen von 137 Mio. Euro ausgezahlt.

Anmerkung: Die Bearbeitung beim Darlehen ist wesentlich (zeit)aufwendiger als beim Zuschussprogramm, da andere Summen, doppeltes Unterschriftsverfahren und zusätzlich Unterzeichnung Bewilligung notwendig (über Postweg).

 

  1. Ist zukünftig an besondere Förderprogramme für die Digitalisierung der Unternehmen in Sachsen gedacht, damit diese mehr Chancen im Onlinegeschäft haben?
  2. Gibt es aktuell für Unternehmen die Möglichkeit Fördergelder für den Aufbau eines Onlinegeschäftes zu bekommen?
  3. Wenn ja welche?

Bereits 2018 hat der Freistaat die neue Mittelstandsrichtlinie beschlossen. Die Mittelstandsrichtlinie umfasst Beratungsangebote für Gründer und KMU, Messebeteiligungen, die Einführung von E-Business-Projekten und die Markteinführung von Innovationen. Auch die Unterstützung organisationseigener Berater bei Kammern und Verbänden sowie die Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten sind Gegenstand der Richtlinie. Die Betriebsberatung wurde neu geordnet. Die Digitalisierung von Geschäftsmodellen sowie Personalentwicklung und Fachkräftesicherung sind explizit benannte Beratungsgegenstände. Angebote für die Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Informationsschutz sind unter diesem genannten Bereich erweitert. Die Förderquote der bewährten E-Business-Förderung wurde von 40 auf 50 Prozent erhöht. Darüber hinaus soll die Förderung dazu beitragen, den Schutz von Informationen und IT-Systemen zu verbessern und den Informationsschutz in kleinen und mittleren Unternehmen konzeptionell voranzutreiben. Gerade in Sachen Digitalisierung hat Sachsen in den vergangenen 5 Jahren massiv aufgeholt und sich etwa beim Breitbandausbau an die Spitze der Bundesländer gekämpft. Der Druck, den Martin Dulig machte, hat sich gelohnt – zeigt aber auch, dass in den kommenden Jahren die Anstrengungen gezielt fortgeführt werden müssen und die entsprechenden Finanzen für den Ausbau vom Landtag bereitgestellt werden müssen. Und es kommt jetzt noch verstärkter darauf an, dass auch alle Unternehmen die Notwendigkeit der Digitalisierung verstehen und massiv investieren.

Die Beratung dazu und Antragstellung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank – siehe www.sab.sachsen.de.

Alle Programme finden Sie hier: https://www.sab.sachsen.de/förderprogramme/sie-möchten-ein-unternehmen-gründen-oder-in-ihr-unternehmen-investieren/e-business.jsp

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