Staatsanwaltschaft Bielefeld
502 Js 2383/19 V – 21.01.2020
Herrn
Tomasz Pietrzak
Magdeburger Str. 8
15234 Frankfurt
Vollstreckungsverfahren gegen Eugen Yevgeniy Levynskyy
Tatvorwurf: Betrug u. a.
Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO
Anlagen
Merkblatt über das Entschädigungsverfahren
Rückantwortschreiben
Sehr geehrter Herr Pietrzak,
mit Strafbefehl vom 17.12.2019 hat das Amtsgericht Herford – 3 Cs 1013/19 – hinsichtlich Eugen Yevgeniy Levynskyy die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 539,00 Euro angeordnet.
Auf Ihren Anspruch entfallen dabei 410,00 Euro.
Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die zukünftige Durchsetzung der Einziehunganordnung mittels Zwang bzw. aufgrund freiwilliger Leistungen des Betroffenen nicht aus.
Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände zu erreichen bzw. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, möchte ich Sie hiermit in Kenntnis setzen.
Auf das anliegende Merkblatt, in welchem die verschiedenen Entschädigungsverfahren und die sich hieraus ergebenden Anforderungen für eine Befriedigung von Verletzten dargestellt sind, weise ich – hier insbesondere auf Zif. II 2.), III – hin.
Hochachtungsvoll
Wahner
Rechtspflegerin