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EXW Global AG ist nicht nach § 32 KWG und § 10 ZAG zugelassen

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geralt / Pixabay

Die EXW Global AG mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein, verfügt weder über eine Erlaubnis der BaFin zum Betreiben von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) noch zum Erbringen von Zahlungsdiensten nach § 10 Absatz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).

Das Unternehmen steht nicht unter der Aufsicht der BaFin. Eine dem Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten erteilte Erlaubnis zum Betreiben dieser Geschäfte hat keine Geltung in der Bundesrepublik Deutschland.

Anmerkung der Redaktion:

Vor wenigen Tagen hatte auch die österreichische FMA eine Warnung vor dem Unternehmen ausgesprochen.

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