Kaum einer in Deutschland ist noch daran interessiert, einen „klassischen“ Lebensversicherungsvertrag neu abzuschließen, weil sich die angebotenen Verträge seit Jahren immer mehr zum Nachteil der Verbraucher verändert haben. Das liegt natürlich auch daran, dass auch die LV-Gesellschaften mit den niedrigen Zinsen, gleichzeitig aber hohen Garantiezinsen aus Altverträgen zu kämpfen haben.
Dazu kommen noch erhebliche Nachzahlungsforderungen von Kunden, die sich auf ein BGH-Urteil wegen der Verwendung einer falschen Widerrufsbelehrung bei Abschluss des Vertrages berufen. Diese Kunden können dann sämtliche geleistete Zahlungen und eine entsprechende Verzinsung von der betroffenen Gesellschaft zurückverlangen.
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