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FMA: EXW GLOBAL AG ist der Meldepflicht nicht nachgekommen

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Die FMA kann gemäß § 14 Abs 1 Z 9 KMG 2019 den Umstand bekannt machen, dass ein Emittent, ein Anbieter oder eine die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt beantragende Person seinen/ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) weist darauf hin, dass die

EXW GLOBAL AG

Bergstrasse 10

9490 Vaduz

Liechtenstein

www.exw-wallet.com

der Meldepflicht zum Emissionskalender gemäß § 24 KMG 2019 in den in Österreich angebotenen „EXW Coin Bonds“ nicht nachgekommen ist.

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