Die FMA kann gemäß § 14 Abs 1 Z 9 KMG 2019 den Umstand bekannt machen, dass ein Emittent, ein Anbieter oder eine die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt beantragende Person seinen/ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) weist darauf hin, dass die
EXW GLOBAL AG
Bergstrasse 10
9490 Vaduz
Liechtenstein
www.exw-wallet.com
der Meldepflicht zum Emissionskalender gemäß § 24 KMG 2019 in den in Österreich angebotenen „EXW Coin Bonds“ nicht nachgekommen ist.
Die Investorenwarnung der FMA wurde von dieser längst entfernt, da sie rechtswidrig war. Das hab inzwischen sogar die Scam-Schreier und Möchtegernaufklärer bei geldthemen.de erkannt und in ihrem Beitrag unter https://www.geldthemen.de/kryptowaehrungen/fma-investorenwarnung-zu-exw-wallet/ ein Update verfasst, in dem sie erklären, dass die Meldung rechtswidrig war und deshalb von der FMA gelöscht wurde.
Die Investorenwarnung der FMA wurde von dieser längst entfernt, da sie rechtswidrig war. Das hab inzwischen sogar die Scam-Schreier und Möchtegernaufklärer bei geldthemen.de erkannt und in ihrem Beitrag unter https://www.geldthemen.de/kryptowaehrungen/fma-investorenwarnung-zu-exw-wallet/ ein Update verfasst, in dem sie erklären, dass die Meldung rechtswidrig war und deshalb von der FMA gelöscht wurde.