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MIG Fonds: Venture Capital und der Zweitmarkthandel

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geralt / Pixabay

Venture Capital im Minus für die Anleger der MIG Fonds – schlechtes Geschäft

Bekanntlich macht sich Unruhe breit, wenn Hoffnungen nicht erfüllt werden. Das gilt auch für die Anleger der 15 MIG Fonds, die seit 2005 mehr als eine Milliarde Euro investiert haben. Das waren keine typischen Venture Capital-Investoren, sondern der „deutsche Michel“, wie er leibt und lebt. Die Ergebnisse sind für die Anleger jedenfalls recht mies, da keiner der Fonds im Plus ist! Da stellt sich die Frage, ob und wie lange das Elend denn noch weiter ertragen werden soll?

MIG steht bekanntlich für „Made in Germany“ und konzentriert sich auf Investments im Risikokapital. Warum unbedingt Kleinsparer dort investieren sollten, bleibt rätselhaft. Wen die Reue packt, läuft zum Anwalt und dieser sucht dann Fehler im Prospekt oder eine falsche Widerrufsbelehrung oder Fehler im Vertrieb, die der Fondsgesellschaft zugerechnet werden. Nun haben uns Informationen in der Redaktion erreicht, die wir einmal zur Diskussion stellen wollen. Was passiert eigentlich, wenn ein MIG Fonds nach einem Prozess oder durch einen außergerichtlichen Vergleich an die Gesellschaft zurückgeht?

Bekanntlich passiert das, weil nicht alle Anleger ihr Geld vollständig abgeschrieben haben und noch darum kämpfen. Dann gibt es einen MIG Fonds-Anteil, der noch einige Jahre weiterläuft. Doch was soll man damit tun? Der ursprüngliche Investor freut sich vielleicht, wenn er nach einem Streit wenigstens ein paar Prozent der ursprünglichen Investitionssumme zurückerhält. Beispiel: 10.000 € Investment, 4.000 € Vergleich mit dem alten Anleger.

Weiterverkauf von Fondsanteilen nach Rücknahme durch Fondsgesellschaft – rechtliche Fragen?

Fondsanteile werden nach dem deutschen Recht über den Vertrieb veräußert. Grundlage der anleger- und anlagegerechten Beratung ist ein Prospekt, der dem Vertrieb und den Anlegern die Möglichkeit gibt, das Objekt in all seinen Vor- und Nachteilen, Chancen und Risiken ordnungsgemäß einzuschätzen. Tragender Bestandteil eines Prospektes ist auch die Frage nach der Laufzeit, d.h. ein Prospekt ist nach der Prospektaussage nur eine gewisse Zeit gültig und darf danach sozusagen nicht mehr verwandt werden. Was passiert denn, wenn nun nach einem Vergleich mit einem rückgabewilligen Kunden ein solcher Fondsanteil zurückgenommen und erneut vermittelt wird? Ist das möglich? Welche rechtlichen Vorgaben ergeben sich daraus? Hier stellt sich vor allem die Frage nach der Haftung des Vertriebes, weil mittels eines ungültigen Prospektes verkauft wird. Das ist aber unter den vorhandenen Übeln das kleinste…

Kein Markt vorhanden?

Bekanntlich sind Anteile an geschlossenen Fonds aufgrund der Fondskonzeption (Laufzeiten) und der fehlenden Nachfrage nur schwer veräußerbar. Es ist nicht möglich, die Kapitalanlage direkt von einem Anleger zu einem anderen Anleger zu übertragen, sondern dies muss über eine Zwischengesellschaft erfolgen. Diese benötigt dafür eine Zulassung nach §§ 32, 33 Kreditwesengesetz (KWG). Für die Erteilung der Erlaubnis, sonstige Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen zu dürfen, ist die „gute alte“ Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig (§§ 32, 33 KWG). Fehlt die Zulassung, ist der Staatsanwalt nicht weit, weil es nach dem Kreditwesengesetz strafbar ist, Bank- oder bankähnliche Geschäfte ohne vorherige Zulassung zu betreiben. Das ist unter den Übeln wohl das mittlere…

Kaufpreis für den Fondsanteil bei Weiterübertragung auf den neuen Investor

Böse Stimmen sagen, dass es Leute gibt, die nach einem Vergleich einen Fondsanteil in eine Zwischengesellschaft übertragen. Nominal ist der Anteil in einem fiktiven Beispiel 10.000 € wert, welcher für 4.000 € zurückgekauft wurde. Wird jetzt der Fondsanteil für 4.000 oder für 10.000 € an einen neuen Investor übertragen? Die gleichen böse Stimmen votieren für die 100% der ursprünglichen Investmentsumme. Aufgrund der Bilanzen des Fonds, die bekanntlich nicht im Plus sind, dürfte der Wert des Anteils aber nicht bei 10.000 € liegen, sondern erheblich darunter. Das ist unter den Übeln wohl das schlimmste.

Nach unseren gerichtsfesten Informationen soll diese Praxis jedenfalls vorgekommen sein. Ob das allerdings in jedem Fall so war, wissen wir (noch) nicht. Wir bleiben dran.

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