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NEOFINANZEN (Neofinanzen) kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

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mohamed_hassan / Pixabay

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der NEOFINANZEN keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die NEOFINANZEN bietet im Wege des „Cold CallingsCold Callings“ Interessenten an, Handelskonten zu eröffnen, um mit Bitcoins zu handeln bzw. zu „traden“.

Das Unternehmen hat keine zustellungsfähige Adresse im Inland. Auf der Website ist zur Kontaktaufnahme lediglich eine EMail-Adresse und eine Rufnummer mit schweizer Vorwahl angegeben.

Anm. d. Red.: Zu den Machenschaften des Unternehmens finden Sie im Internet schon diverse Warnungen! Lassen Sie sich auf keinen Fall auf deren Werbeversuche ein!

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