Die BaFin hat am 24. September 2019 eine Geldbuße in Höhe von 45.000 Euro zulasten der YOC AG festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 117 Nummer 2 in Verbindung mit § 115 Absatz 2 Nr. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde. Die YOC AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2017 teilweise nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Die Gesellschaft kann gegen den Bescheid Einspruch einlegen.