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PIM Gold – Die Woche der Entscheidung

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So sieht es aus, denn wenn sich nichts Grundlegendes an der aktuellen Situation ändert, muss kommende Woche der Insolvenzantrag der PIM Gold GmbH und der PGD Premium Gold Deutschland GmbH gestellt werden, wenn die Geschäftsführungen nicht in den Tatbestand der Insolvenzverschleppung geraten wollen.

Wie man aus unternehmensnahen Kreisen hört, soll es zur PGD bereits eine Entscheidung für einen Insolvenzverwalter geben. Dabei soll es sich um einen Insolvenzverwalter aus Schwaben handeln. Da Insolvenzverwalter im Regelfall von den Unternehmen selber vorgeschlagen werden, ist es natürlich interessant, zu erfahren, wer den Insolvenzverwalter vorgeschlagen hat und aus welchen Gründen. Wir erwarten aber natürlich, dass der Insolvenzverwalter bei seiner Arbeit diese Empfehlung nicht „honoriert“ und konsequent und korrekt gegen sämtliche Beschuldigten rechtlich vorgeht.

Sobald über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden ist und der Insolvenzverwalter offiziell feststeht, sollten Anleger sofort ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Das ist wichtig, obwohl Sie natürlich damit rechnen müssen, dass der Insolvenzverwalter auf Zeit spielen wird. Lassen Sie sich davon aber nicht von Ihrer Forderung abbringen! Wir werden, wenn es soweit ist, natürlich dem Insolvenzverwalter bei seiner Arbeit „auf die Finger schauen“, um zu sehen, ob alles korrekt abläuft.

Wenn Sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, dann fordern Sie ihn bitte auf, festzustellen, wer denn als Beschuldigter in den Durchsuchungsbeschlüssen gilt? Dann können Sie eventuell auch an diese Personen Ihre Schadensersatzforderung stellen. Wie das „Handelsblatt“ berichtet hat, soll es auch einen Rechtsanwalt unter den Beschuldigten geben, der dann sicherlich eine Haftpflichtversicherung besitzt, die möglicherweise in solchen Situationen haften könnte.

Des Weiteren gilt es, zu ermitteln, ob hier eventuell ein Fall von Beraterhaftung bei der Erstattung der Schäden in Frage kommt. Dazu müssen Sie aber erst einmal den Nachweis erbringen, dass der Vermittler eine Falschberatung vorgenommen hat. Wenn der Berater dann aber nicht über genügend Vermögen oder eine Vermögensschadenshaftpflicht verfügt, gehen Sie vermutlich leer aus… Lassen Sie sich dann auch nicht auf das Gerede von Rechtsanwälten ein! Egal, wie der Fall dann ausgeht, Sie müssen diesen auf jeden Fall bezahlen.

Und noch immer erhalten wir viele Anfragen von geschädigten Anlegern und Vertrieblern zu diesem Thema. Immer wieder zeigte sich, dass sie noch immer alle ziemlich geschockt sind über das Geschehen und mancher der Vertriebler fühlte sich „wie in einem falschen Film“ oder einem bösen Alptraum, aus dem man doch recht bald hoffentlich erwachen würde. Leider ist dies aber Realität.

 

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