Start Allgemein Verbraucherzentrale und die P & R-Insolvenz

Verbraucherzentrale und die P & R-Insolvenz

443

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Verantwortliche

Es sind deutlich weniger Container im Bestand der vier Gesellschaften, als an die Anleger verkauft worden sind. Dies wird voraussichtlich erhebliche wirtschaftliche Nachteile für die Anleger nach sich ziehen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Verantwortlichen der Gesellschaften.

Um was geht es bei den Container-Direktinvestments?

Am 15.03.2018 haben drei Leasing- und Vertriebsfirmen der Container-Investmentfirma P&R aus Grünwald bei München Insolvenz beantragt. Am 26.04.2018 haben zwei weitere Gesellschaften Insolvenzantrag gestellt.

Der Finanzdienstleister hat seinen Kunden sogenannte Direktinvestments in Container verkauft. Nach abgeschlossenem Kaufvertrag wurden die Container vermietet und der Anleger erhielt die entsprechenden Mietzahlungen. Dafür verpflichtete P&R sich in dem Vertrag, am Ende der Vertragslaufzeit die Container zum Zeitwert zurückzukaufen. Die Laufzeit der Geldanlagen beträgt in der Regel zwischen drei und fünf Jahren.

Wer ist von der Insolvenz von P&R betroffen?

Betroffen sind mindestens rund 54.000 Kapitalanleger, die in eine der drei folgenden Container-Leasing- und Vertriebsfirmen der Investmentgesellschaft P&R investiert haben:

  • P & R Container Leasing GmbH (Az.: 1542 IN 727/18)
  • P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (Az.: 1542 IN 726/18)
  • P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (Az.: 1542 IN 728/18)
  • P & R Transport-Container GmbH (Az.: 1542 IN 1127/18)
  • P & R AG (Az.: 1542 IN 1128/18)

Für diese fünf Unternehmen der P&R-Gruppe wurde ein Insolvenzantrag gestellt.

Die Anzahl der Betroffenen könnte nach dem August 2019 aber offenbar noch einmal weiter steigen. Denn die Insolvenzverwalter haben in diesem Monat laut Medienberichten an weitere P&R-Anleger geschrieben. Diese Briefe gingen offenbar an Anleger, die eigentlich schon vor der Insolvenz 15.03.2018 bzw. 26.04.2018 ihr Geld aus P&R-Investments zurückbekommen haben. Denen schreiben die Insolvenzverwalter nun, dass sie eventuell noch mit Ansprüchen auf sie zukommen werden.

Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 24. Juli 2018 das Insolvenzverfahren für die deutschen P&R Container-Verwaltungsgesellschaften eröffnet:

  • Statt der 1,6 Mio. verkauften Container beläuft sich die Containerflotte auf lediglich 618.000 Stück. Über Jahre hinweg wurden Verträge über nicht-existierende Container geschlossen, wobei die neu eingeworbenen Gelder dazu genutzt wurden, laufende Verbindlichkeiten aus Mietzahlungen und Rückkäufen gegenüber Altanlegern zu begleichen.
  • Nach Aussage der Insolvenzverwalter haben die Anleger kein Eigentum an den Containern erworben, da es in den jeweiligen Vereinbarungen an einem Bezug auf konkrete Container mangelt. Gleichwohl partizipieren Anleger über das Insolvenzverfahren am Verwertungserlös.

Was können betroffene Anleger jetzt tun?

  • Die Insolvenzverwalter haben 2018 alle bekannten Gläubiger angeschrieben und zur Forderungsanmeldung innerhalb einer vom Gericht bestimmten Frist aufgefordert. Gläubiger, die diese Frist verpasst haben, können Ihre Forderungen grundsätzlich weiterhin anmelden.
  • Wer als ehemaliger Anleger von den Insolvenzverwaltern angeschrieben wird, der sollte sich ebenso wie die bisher betroffenen Anleger rechtlich beraten lassen. Unterschreiben Sie nicht unbedacht geforderte Erklärungen und lassen Sie Ihre etwaige Ansprüche prüfen.
  • Lassen Sie außerdem prüfen, ob Sie beim damaligen Abschluss der Anlage falsch beraten worden sind. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Ihnen die Anlage als ebenso sicher wie ein Sparbuch empfohlen wurde. Ist dies der Fall, können Sie möglicherweise Schadenersatzansprüche gegen den Finanzberater oder -vermittler durchsetzen. Dabei hilft Ihnen Ihre Verbraucherzentrale.
  • Verfallen Sie nicht in Panik! Lassen Sie sich nicht vorschnell auf mögliche Angebote von Containeraufkäufern ein oder treten Sie nicht vorschnell Ansprüche an Forderungsaufkäufer ab.
  • Auch für weitergehende Fragen können Sie sich bei einem Rechtsanwalt beraten lassen, der sich auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert hat, oder sich an Ihre Verbraucherzentrale wenden.
  • Wichtig: Die Verbraucherzentrale kann geschädigte Anleger nicht gerichtlich vertreten. Hierfür müssen Sie sich an einen niedergelassenen Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein