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Harald Seiz und seine KaratGold Coin – Halten Sie bitte ihr Versprechen ein!

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Auf verschiedenen Webseiten präsentiert Harald Seiz seine „KaratGold Coin„, welche an Gold gekoppelt sein soll. Folgendes können Sie beispielsweise auf der Seite https://karatgold-kbc.com/de/ nachlesen, mit sämtlichen Rechtschreibfehlern:

„In die Zukunft investierren

Wir sind stolz die erste, auf der Blockchain basierende, Zahlungssystem vorzustellen, das einfache und sichere Transaktionen von Goldbeständen ermöglicht. Unsere Lösung ermöglicht zudem physisches Gold gegen Kryptowährungen zu handeln – ohne jegliche Transaktionskosten.

Mit Hilfe der Gold Standard Banking Cooperate AG können Gold, Goldprodukte sowie weitere maßgeschneiderte Produktlösungen gehandelt oder erworben werden und das an über 500.000 Akzeptanzstellen weltweit. Zusätzlich kann der KaratGold Coin (KBC) führenden internationalen Krypto-Börsen erworben werden.

Ab dem 4. Juli 2019 können Investoren 100 KBC Token in 1 Gramm pure Gold umtauschen. Somit wird KBC die erste digitale Währung, die jemals in einen materiellen Vermögensgegenstand umgetauscht wird.

Dieser Umtausch wird im Rahmen einer internationalen Marketing-Kampagne von Karatbars International ermöglicht, den Gold Independence Days, sodass Investoren unkompliziert physisches Gold in Form von Cash Gold Banknoten an Karatbars‘ eigenen Geldautomaten erhalten können.“

Wir fragen uns, was aus dem Versprechen an die Investoren in das ICO geworden ist? Gleichzeitig fragen wir uns, wie Herr Seiz eigentlich an seinen Ehrendoktortitel gekommen ist… Diesen erhielt er vom Bundesverband für Wirtschaftsförderung und Außenwirtschaft, wobei wir natürlich nicht wissen, welche Gegenleistung Herr Seiz dafür abgeliefert hat. Dafür fanden wir folgende Meldung bei SpiegelOnline zu dem Verband!

Und nebenbei muss sich Herr Seiz auch noch juristisch mit Marvin Steinberg auseinandersetzen. Dieser Artikel könnte den Vorgang bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart noch einmal anheizen. Es wäre aber aus unserer Sicht zielführender gewesen, wenn Herr Seiz hier auch eine Selbstanzeige erstattet hätte, denn dann würde direkt gegen beide Streithähne ermittelt. Sicherlich wird nun auch der Vertrieb Antworten darauf haben wollen, ob am Inhalt des Artikels etwas dran ist. Nun, sagen wir einmal so: Wenn der Artikel in dieser Form in 14 Tagen noch im Internet vorhanden ist, das heißt Harald Seiz keine einstweilige Verfügung dagegen erwirkt hat, dann darf man sicherlich von der Wahrheit dieses Berichtes ausgehen.

Vorerst gehen wir aber natürlich von der Unschuldsvermutung aus. Die Herren Seiz und Steinberg sollten hier aber die Situation versachlichen und nicht emotional führen. Emotionen führen zu keiner Lösung, sondern nur eine sachliche Aufklärung des Vorgangs.

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