Start Allgemein BaFin untersuchte Reaktionen auf die neuen Finanzmarktregeln MiFID II und PRIIPS-VO

BaFin untersuchte Reaktionen auf die neuen Finanzmarktregeln MiFID II und PRIIPS-VO

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Wie zufrieden oder unzufrieden sind Anleger mit den neuen Finanzmarktregeln MiFID II und PRIIPS-VO? Die BaFin hat zu diesem Thema eine Umfrage unter 3.800 Personen beim Marktforschungsinstitut forsa in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse ergeben ein differenziertes Bild.

Im Mittelpunkt der neuen Umfrage stehen die größten Veränderungen, die sich für Verbraucher aus der Einführung der Finanzmarktregeln MiFID II und PRIIPS-VO Anfang des Jahres 2018 ergeben haben. Beispiele sind etwa die Ex-ante-Kosteninformation, die Geeignetheitserklärung, die Telefonaufzeichnung und das Basisinformationsblatt.

Die Ergebnisse der Umfrage ergeben ein differenziertes Bild. Während der überwiegende Anteil der Befragten den neuen Pflichten weitgehend positiv gegenüber eingestellt ist, monieren einige Verbraucher die damit einhergehende Informationsfülle. Positiv schätzen Anleger die Veränderungen durch die Geeignetheitserklärung und die Ex-ante-Kosteninformation ein.

Mehr als die Hälfte der Befragten (76/63 Prozent), die insbesondere nach dem 03.01.2018 Wertpapiertransaktionen getätigt hat, hält diese Informationsquellen für sinnvoll. Auch das Taping, also die gesetzlich geforderte Aufzeichnung von Telefongesprächen im Wertpapiergeschäft, kommt bei mehr als drei Viertel der Befragten (77 Prozent), die nach dem 03.01.2018 telefonisch Wertpapiertransaktionen getätigt haben, gut an.

Die Mehrheit der Verbraucher empfindet die Tonaufnahmen nicht als Einschränkung. Vielmehr haben 83 Prozent der Befragten den Eindruck, auch weiterhin offen mit ihrem Berater sprechen zu können.

Doch die Umfrage zeigt auch, dass eine große Zahl der Anleger von den neuen Informationsmöglichkeiten noch nicht ausreichend Gebrauch macht. So gibt mehr als die Hälfte der Befragten (53 Prozent), die nach dem 03.01.2018 eine Wertpapiertransaktion getätigt hat, an, den Kostenausweis nicht gelesen zu haben.

Auch was die Geeignetheitserklärung betrifft, erklären 38 Prozent der Befragten, die insbesondere nach dem 03.01.2018 eine Anlageberatung in Anspruch genommen haben, sich nicht mit diesem Dokument auseinandergesetzt zu haben.

Als Grund geben die Befragten (64 Prozent) an, dass die Informationen zu umfangreich oder für sie nicht von Interesse (24 Prozent) gewesen seien. „Da Verbraucher eine eigene Verantwortung bei der Geldanlage haben, sollten sie die neuen Informationsmöglichkeiten auch nutzen“, erklärt Christian Bock, Abteilungsleiter Verbraucherschutz bei der BaFin.

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