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Funkenberg Investments Ltd. (funkenberg-investments.com): BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung an

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TheDigitalArtist / Pixabay

Das Unternehmen Funkenberg Investment ist laut eigener Aussage „Marktführer in der Vermögensverwaltung sowie im Aktienhandel. Unser Unternehmen verfügt über eine 30 Jahre lange Branchenerfahrung.“ Es habe seinen Sitz am Paradeplatz 31 in 8001 Zürich, Schweiz. Doch in den einschlägigen Registern, die man online einsehen kann, ist die dahinterstehende Funkenberg Investments Ltd. nicht aufzufinden. Daher nimmt es kein Wunder, dass die BaFin dem Unternehmen von Helmut Funkenberg (CEO) und Aaron Rosenfeld (Vorstand) die unverzügliche Abwicklung auferlegt hat:

Die BaFin hat der Funkenberg Investments Ltd./ FUNKENBERG-INVESTMENTS.COM mit Bescheid vom 16. April 2019 das Einlagen- und Depotgeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.

Die Funkenberg Investments Ltd. ist Betreiberin der Webseite www.funkenberg-investments.com und nimmt in diesem Zusammenhang fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an. Des Weiteren verwaltet die Gesellschaft Aktien ihrer Kunden in bei ihr geführten Depots.

Damit betreibt die Funkenberg Investments Ltd. das Einlagen- und Depotgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die Gesellschaft behauptet zudem, von der BaFin beaufsichtigt zu sein. Dies trifft nicht zu.

Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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