Start Justiz Insolvenzverfahren Massenunzulänglichkeit im Insolvenzverfahren der Planungsbüro Wendenschloß UG (haftungsbeschränkt)

Massenunzulänglichkeit im Insolvenzverfahren der Planungsbüro Wendenschloß UG (haftungsbeschränkt)

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planungsbüro Wendenschloß UG (haftungsbeschränkt), Wendenschloßstraße 139, 12557 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Meyer und Steffen Katzmann, Amtsgericht Charlottenburg – HRB 163098, – hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 08.11.2018 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

36p IN 2831/17 Amtsgericht Charlottenburg, 14.11.2018

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