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AVG Altersvorsorgegenossenschaft eG – Hoher Aufklärungsbedarf bei der Staatsanwaltschaft Potsdam und der BaFin

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Nach dem zu urteilen, was da Stück für Stück bekannt wird, bedeutet das, dass die Behörden jetzt langsam handeln müssen. Dabei geht es nicht so sehr um das Schicksal der Beteiligten Klein, Lechtenfeld oder Zenke, sondern um die Interessen der Genossen, die ihre Altersvorsorge investiert haben. Hier muss der Grundsatz gelten: schnell festhalten und dann korrekt an die Anleger verteilen. 

Die Rolle der Beteiligten?

Vorstand Andreas Lechtenfeld aus Kleinmachnow bei Berlin war im Grunde fremd im Terrain, als er 2003 dazu kam; ein Ingenieur aus Deutschlands Osten, der sich neu orientieren wollte. Dann der Privatier Zenke (scherzhaft: vom „Privatier zur Privatinsolvenz“), der den Vertrieb ankurbelte und das tarnungsmäßig Mitgliederbetreuung nannte. Vielleicht da doch eher das Finanzgenie James Klein? War er der Ideengeber und die starke Hand im Hintergrund?

Verstoß gegen das Genossenschaftsgesetz bekannt seit 2001

Genossenschaften sind Vereinigungen nach dem Genossenschaftsgesetz, die einem gemeinsamen Förderzweck für die Genossen dienen. Der Förderzweck ist weit gefasst und kann z.B. der gemeinsame Wohnungsbau oder der gemeinsame Betrieb einer Bank sein (Volksbanken!). Zumindest war und ist die reine kapitalistische Geldvermehrung kein Förderzweck im Sinne des Genossenschaftsgesetzes. Damit konnte die BaFin bereit 2001 einschreiten und Konzeptänderungen verlangen. Aus der Geldvermehrungsgenossenschaft wurde eine Wohnungsbaugenossenschaft. Anfang 2018 fragte dann die BaFin nach den Wohnungsprojekten. Da brach dann wohl Panik aus, die schlussendlich in einem Liquidationsbeschluss endete, der vor einigen Tagen dann das Handelsregister erreichte.

Unklare Geschäfte zwischen der Karriere AG und der Altersvorsorgegenossenschaft

Wo sind die Einlagen der Anleger (Genossen, Mitglieder) hingeflossen? Kann es sein, dass diese in die Karriere AG verschoben worden sind? Wo ist denn das supertolle Anlagecomputerprogramm? Wer bedient es? War dieses Programm das Vehikel, um die Wertsteigerungen und Ausschüttungen an die Genossen zu klären und immer mehr Anleger zu werben? Das wäre ein uralter Trick zweier Unternehmen, die zusammenarbeiten: der eine sammelt das Geld und gibt es dem anderen Unternehmen (als Beteiligung oder als Darlehen). Bei dem zweiten Unternehmen passt keiner auf, dass der Chefposten und die Eigentumsverhältnisse in einer Hand sind. Dort verschwindet das Geld langsam aber sicher. Die Anleger und Beteiligten in dem ersten Unternehmen merken nichts, weil ja jährlich durch den Vertrag Gelder zurückfließen. Jetzt muss das erste Unternehmen nur noch irgendetwas in der Bilanz haben, was sozusagen werthaltig ist, damit die Anteile immer mehr wert werden. Normalerweise haben zum Beispiel Wohnungsgenossenschaften Immobilien im Eigentum (die ja einen prüfbaren Marktpreis haben). Ein Computerprogramm hat keinen klar erkennbaren Wert. Wir wissen nicht, ob es so war.

Vertriebsmitarbeiter bei der Karriere AG Opfer oder Täter?

Immer wieder gibt es Diskussionen über den provisionsorientierten Vertrieb. Hierzu kann man sagen: der Vertrieb von Genossenschaftsanteilen gegen Provision ist nicht erwünscht (Ausnahme Prospekt liegt vor). Angesichts der Provisionshöhe bleibt nur ein Stirnrunzeln.

Was nun?

Firmengeflechte prüfen und ggf. beschlagnahmen. Dass kann aber nur die Staatsanwaltschaft und die BaFin zusammen mit ordentlichen Gerichten.

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