Start Allgemein Reaktion vom Potsdamer Prüfungsverband e.V. bezüglich AVG

Reaktion vom Potsdamer Prüfungsverband e.V. bezüglich AVG

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Nachdem wir erst gestern „gemosert“ hatten, dass wir erneut keine Antwort vom Potsdamer Prüfungsverband e.V. erhielten, ging es dann ganz schnell. Danke, Herr Dr. Klüber, für die knappe Reaktion, auch wenn dadurch weiterhin zahlreiche Fragen offen bleiben.

Bezugnehmend auf das untenstehende Schreiben haben wir Herrn James Henry Klein als Aufsichtsratsvorsitzenden gebeten, den Prüfungsverband von der Schweigepflicht zu entbinden. Denn wenn dort tatsächlich alles ordnungsgemäß verlaufen ist, sollte Herr Klein doch mit der Entbindung von der Schweigepflicht kein Problem haben. Wir hoffen natürlich weiterhin, dass bei der Genossenschaft alles in Ordnung war und keines der Mitglieder Geld verliert.

Hier die Antwort von Herrn Dr. Klüber:

„Sehr geehrter Herr Bremer,

von der AVG bin ich nicht von meiner Verschwiegenheitsverpflichtung befreit worden.

Ich kann Ihnen jedoch mitteilen, dass der Potsdamer Prüfungsverband in den letzten Jahren die Prüfung der AVG eG im Rahmen des vom Genossenschaftsgesetz, der Satzung und weiteren Gesetzen vorgesehenen Umfangs geprüft hat.

Über die Prüfung wurde in den Generalversammlungen Bericht erstattet. Mitglieder hatten das Recht, eine Woche vor der Generalversammlung Einblick in den Jahresabschluss und den Prüfungsbericht zu nehmen.

Zur Auflösung der Genossenschaft hat der Prüfungsverband – wie in der Satzung vorgesehen – ein Gutachten erstellt; dieses Gutachten wurde in der Generalversammlung verlesen.

Die Generalversammlung hat nach der Aussprache mit fast 100% der Auflösung zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. W. Klüber

Potsdamer Prüfungsverband e.V.“

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