Heute beginnt am Oberlandesgericht Braunschweig ein Musterverfahren von Anlegern gegenüber der Volkswagen AG. Diese fordern Schadensersatz in Höhe von circa 9,2 Milliarden €. Musterklägerin für circa 2000 Anleger ist eine Investmentfirma der Sparkassen, die den Beklagten dafür verantwortlich macht, dass der Aktienkurs nach Bekanntgabe des Skandals um mehr als 40% einbrach. Die Kläger meinen, dass die Beklagte die Anleger hätte früher warnen müssen. Es geht allgemein somit um die Frage, wann eine Warnpflicht gegenüber den Aktionären besteht.