Start Allgemein Bericht über die Blindenwerkstatt im Schweizer „Blick“ am 03.09.2018- Stellungnahme des Unternehmens

Bericht über die Blindenwerkstatt im Schweizer „Blick“ am 03.09.2018- Stellungnahme des Unternehmens

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Bericht über die Blindenwerkstatt im Schweizer Blick am 03.09.2018
Am Morgen des 29.08.2018 gegen 7.30 Uhr stand ein Reporter des Blick (Flavio Razzino) unangemeldet vor unserer Werkstatt. Er sei zufällig in der Gegend und wolle eine Reportage über Blindenwerkstätten in der Schweiz machen und sich das einmal anschauen. Da wir nichts zu verbergen haben wurde Herr Razzino hereingebeten und Frau Kähler, unsere Büroleiterin zeigte ihm die Werkstatt.

Wahrheitsgemäß beschrieb Frau Kähler dabei auch, dass am Standort Brig derzeit keine MitarbeiterInnen tätig sind die gar nichts mehr sehen, es sich aber um Personen mit Sehbeeinträchtigungen bis hin zur hochgradigen Sehbehinderung handelt. Unter anderem leiden die MitarbeiterInnen an den folgenden Fehlbildungen bzw. Erkrankungen die mitunter fortschreitend sind:
– Horizontaler Nystagmus Blickrichtungsnystagmus = Augenzittern
– Strabismus convergens sinister = Schielen
– Amblyopie bds = Schwachsichtigkeit
– Kongenitale Papillenhypoplasie = angeborene, zu kleine Sehnerven
– Bds. hochgradiger Astigmatismus = Hornhautverkrümmung
– Opticusatrophie = degenerative Erkrankung des Sehnervs

Diese Erkrankungen treten teilweise in Kombination auf was dazu geführt hat, dass MitarbeiterInnen z. B. auf einem Auge erblindet sind und auf dem anderen Auge nur noch ein Restsehvermögen von wenigen Prozent haben. Die Erkrankungen bei diesen MitarbeiterInnen sind ärztlich diagnostiziert und dokumentiert.

Alle MitarbeiterInnen der Produktion sind wegen ihrer Behinderung sonst nicht auf dem Arbeitsmarkt zu vermitteln. Als blind werden im Übrigen bereits Personen bezeichnet, die sich aufgrund des fehlenden Augenlichts in fremder Umgebung nicht alleine zurecht finden können. Bis vor kurzem gab es auch Vollblinde, die in Brig den Beruf des Bürstenmachers ausübten. Diese Personen können maximal noch hell und dunkel unterscheiden, erkennen aber keine Umrisse mehr.

In Folge der bis zu 13 jährigen Mitarbeit haben diese Mitarbeiter mittlerweile den Beruf des Bürstenmachers nicht mehr ausgeübt, da sie nun in Pension sind. Weiters steht seit eh und je unser Stellenangebot für Blinde und Sehbehinderte bei RAV, IV und der Regionalgruppe Wallis des Blindenbundes offen. In diesem Zusammenhang ist es üblich, dass Praktika zur Arbeitserprobung stattfanden und auch stattfinden werden.

Herr Razzino bemängelte sofort, dass ja gar keine blinden Mitarbeiter da wären und es sich doch um eine Blindenwerkstatt handle. Gleichzeitig bezog er sich nachher in seinem Artikel auf einen ehemaligen Mitarbeiter, der sogar mit dem Auto zur Arbeit gekommen sei. Es muss sich dabei wohl um Herrn Rolf M. handeln, der in der Tat nur eine geringe Sehbeeinträchtigung hatte. Herr M. wurde auf vielfache Bitte der IV beschäftigt und war neben seiner Sehbeeinträchtigung zusätzlich schwer körperlich behindert. Dem normalen Arbeitsmarkt war er nicht zuzuführen, weshalb die IV uns eindringlich bat ihn zu beschäftigen, da dies sehr wichtig für seine weitere Entwicklung sei. Das Arbeitsverhältnis besteht seit September 2012 nicht mehr.

Im Artikel wird erwähnt, dass der ehemalige Mitarbeiter angeblich eine Verschwiegenheitsklausel unterschreiben musste. Es handelt sich dabei um die gesetzlich geregelte Geheimhaltungspflicht, die für alle Arbeitnehmer in der Schweiz Gültigkeit hat und üblicherweise auch in den Arbeitsverträgen steht. Auf dies wurde lediglich bei der Kündigung hingewiesen, unterschrieben werden musste hier gar nichts. Von unseren MitarbeiterInnen in der Produktion kommt niemand mit dem Auto zur Werkstatt. Das Bild im Artikel vom Parkplatz mit dem schweizer Kreuz und dem Blinden mit Stock mag das zwar suggerieren, weist aber lediglich unsere Lade- und Parkzone auf dem Hof aus.

Nach dem Besuch in der Werkstatt nahm Herr Razzino auch telefonisch Kontakt mit dem Umfeld der Werkstatt auf. Von daher sind diese Beanstandungen im Artikel völlig falsch.

Herrn Ernst Lochmatter, Mitglied des Vorstandes der Regionalgruppe Wallis berichtete später über seine vergeblichen Versuche, Herrn Razzino klar zu machen, dass eine Blindenwerkstatt keineswegs nur blinde Handwerker beschäftigt und es vielfältige Formen von Blindheit und Sehbehinderung gibt.

Ebenso wie die Blindenvereinigungen heutzutage sowohl blinde als auch sehbehinderte Menschen aufnehmen ist es mit den Blindenwerkstätten. Der Name SBSW GmbH steht nicht umsonst für Schweizerische Blinden- und Sehbehinderten Werkstatt! Hier wird niemand hinters Licht geführt.

Die Kooperation mit der Regionalgruppe Wallis des schweizerischen Blindenbundes ist wichtig um gemeinsam Blinde ins Berufsleben zu bringen. Gleichzeitig fließen Erlöse der SBSW jährlich an die RGW um für die Blinden, die nicht mehr im Arbeitsleben stehen Hilfsmittel oder z. B. Begleiter zu stellen sowie das Vereinsleben und –veranstaltungen zu finanzieren.

Etwa zur gleichen Zeit nahm Herr Razzino auch Kontakt mit Herrn Künzel, Vertriebsmitarbeiter in St.Gallen auf. In den Aussagen aus St. Gallen und den Informationen in der Werkstatt selbst sah Herr Razzino ebenfalls vermeintliche Widersprüche. In St. Gallen habe man gesagt in Brig würden Webwaren hergestellt, in Brig habe man das verneint. Herr Razzino wurde später darüber in Kenntnis gesetzt, dass in Brig sehr wohl Textilien hergestellt werden aber nicht im Web- sondern im Strickverfahren. Hierüber wurden Herrn Razzino im Nachgang zu dem Gespräch Bildmaterial der Strickerei und weitere Informationen zu uns und den anderen Werkstätten in Österreich und Deutschland zur Verfügung gestellt. Im Bericht stellt sich dies leider anders dar. Dort heißt es nur: „In Brig steht aber gar keine Webmaschine,…“ Die dafür dort eingesetzte Strickmaschine und Nähmaschine bleibt unerwähnt.

Herr Razzino wurde auch darüber informiert, dass die Werkstatt in Brig eigene Körbe produziert. Einkaufskörbe, wie im Bild gezeigt, werden von einer gelernten Korbflechterin, die Ihre Ausbildung an einer Blindenschule gemacht hat, in Brig hergestellt. Die Mitarbeiterin ist im Besitz eines Schwerbehindertenausweises, der sie ausdrücklich als blind ausweist. Im Bericht heißt es leider im Bildtext zu dem Einkaufskorb, dass Korbwaren nicht aus dem Wallis kommen sondern aus Deutschland importiert werden. Die Arbeitsplätze der Korbmacherei und Strickerei wollte er nichteinmal ansehen.

Auch hier hatten wir Herrn Razzino sehr wohl informiert, dass es international üblich ist, Blindenware von anderen Werkstätten zu beziehen. Keine Werkstatt in der Schweiz produziert alle als Blindenware bekannten Produkte selbst. Insbesondere kleinere Werkstätten können nur bestimmte Produktgruppen an Blindenware selbst produzieren. Die SBSW produziert Besen und Bürsten, Strümpfe sowie Korbartikel. Insbesondere bei den Besen und Bürsten wird mehr hergestellt als an die schweizerischen Kunden überhaupt geliefert werden kann. Diese Waren werden mit anderen Blindenwerkstätten getauscht und somit können z. B. auch von uns Webwaren angeboten werden.

Diese sind, wie vorgeschrieben, von Blinden und Sehbehinderten hergestellt worden. Auf unserer Internetseite wird dies übrigens auch erwähnt und das sogar in dem Empfehlungsschreiben der Wirtschaftsförderung, die wir angeblich hinters Licht geführt haben. Diesen Hinweis darauf hat Herr Razzino von uns schriftlich erhalten. Das passte aber leider nicht in sein Konzept. Wir sichern durch diese Vorgehensweise nämlich die Arbeitsplätze unserer HandwerkerInnen, da wir so viel mehr Besen und Bürsten produzieren können als wir unseren schweizerischen Kunden alleine liefern könnten.

An dieser Stelle sei bemerkt, dass alle unsere von Blinden und Sehbehinderten hergestellten Produkte gleich erkannt werden können. Alle Artikel die aus Blindenhand kommen, haben eine Artikelnummer die mit einer Zahl von 1-7 beginnt. In unserem Katalog finden Sie diesen Hinweis auf jeder Doppelseite. Nur Artikel die mit 0 oder 9 beginnen werden nicht von Blinden hergestellt und nennen sich daher Zusatzware. Diese Produkte ergänzen die Blindenware sinnvoll. So können wir z.B. zu jedem Besen der von uns hergestellt wurde auch den Stiel liefern der zur Benutzung gebraucht wird. Gleiches gilt bei Handfeger und Schaufel.

Die Lieferungen von anderen Blindenwerkstätten werden dargestellt als wären sie verboten oder zumindest anrüchig. Wir gehen mit diesem Thema ganz anders um. Wir sind stolz darauf die erste über Landesgrenzen hinaus tätige Gruppe von Blindenwerkstätten zu sein, die den Gedanken eines Miteinanders in Europa auch in die Praxis umsetzt. Unsere Partner hierbei haben eine lange Tradition mitgebracht. Die Werkstätten in Österreich (ÖBER GmbH in Graz und Wiener Blindenwerkstätte –im Louis Braille Haus- GmbH) waren ursprünglich komplett in Eigenregie der Blinden- und Sehbehindertenverbände und schon bis zu 80 Jahren alt. Durch die Zusammenarbeit konnte ihre Schließung verhindert werden.

Die deutschen Werkstätten, die Arbeitsring anerkannter Blindenwerkstätten-Schlich GmbH ist z. B. 85 Jahre alt, sind von jeher eigenständige Werkstätten, und anerkannte Blindenwerkstätten nach dem BliwaG (BlindenwarenvertriebsGesetz). Diese Werkstätten unterliegen klaren gesetzlichen Regelungen, sind unter staatlicher Kontrolle und einem Verband unterstellt. Alle Werkstätten sind bewusst keine beschützenden Werkstätten und stattdessen als ganz normale Arbeitgeber für Blinde und Sehbehinderte tätig. Alle Mitarbeiter haben deshalb ganz normale Arbeitsverträge und zahlen in alle üblichen Sozialkassen etc. ein. Staatliche Fördermittel gibt es nur im normalen Rahmen, wie jeder andere Arbeitgeber/Arbeitnehmer sie auch erhalten würde (z. B. zeitlich begrenztes IV-Taggeld). Alle zusammen verstehen wir uns als europäische Selbsthilfegruppe für Blinde und Sehbehinderte. Insgesamt arbeiten über 200 MitarbeiterInnen in unserem Verbund.

In dem Artikel ist weiterhin nicht richtig, dass Herr Manfred B. und zwei seiner Brüder Besitzer der Werkstatt sind. Der Inhaber Herr Manfred B. sei auch für Nachfragen nicht erreichbar. Da Herr Manfred B. der falsche Ansprechpartner ist, hätte es gar keinen Sinn gemacht ihn zu erreichen. Geschäftsführer der SBSW ist Herr Michael Billig, Gesellschafter sind unter anderem der Arbeitsring anerkannter Blindenwerkstätten-Schlich GmbH, die Eifeler-Blinden-Weberei-GmbH und die Regionalgruppe Wallis des Schweizerischen Blindenbundes. Herrn Michael Billig hat Herr Razzino keineswegs versucht telefonisch zu erreichen. Herr Kamphausen, im Bericht als Michael K. bezeichnet hat sich aber durchaus zeitnah an Herrn Razzino gewandt und für Auskünfte zur Verfügung gestanden. Die Präsidentin der Regionalgruppe habe versprochen Stellung zu nehmen und sei dann abgetaucht. Herr Lochmatter, Vorstandsmitglied der Regionalgruppe stand Herrn Razzino jederzeit sehr wohl zur Verfügung und ist auch nach wie vor erreichbar.

Falls Sie es noch nicht gewusst haben, Sie finden im Internet zu allen unseren im Firmenverbund tätigen Werkstätten noch weitere Informationen über uns und unsere Arbeit:

Arbeitsring anerkannter Blindenwerkstätten-Schlich GmbH
Eifeler-Blinden-Weberei GmbH
Blindenhandwerk GmbH Berlin
www.arbeitsring.de
Blindenwerkstätte Kornwestheim GmbH
www.blindenwerkstatt-kornwestheim.de
Wiener Blindenwerkstätte –im Louis Braille Haus- GmbH
www.wiener-blindenwerkstatt.at
ÖBER GmbH (Österreichische Blinden ERzeugnisse)
www.oeber.at
Als Fazit zum Bericht von heute im Blick müssen wir feststellen, dass die Wahrheit hier wohl deutlich gedehnt und gezerrt wurde. Wir wurden unangemeldet „überfallen“ und haben die Presse ohne Vorbehalte in unsere Werkstatt eingelassen. Wir standen auch im Weiteren für Fragen zur Verfügung und haben offen über die Themen gesprochen. Das hätten wir sicherlich nicht getan, wenn wir etwas zu verbergen hätten.

Im Nachhinein müssen wir feststellen, es ging hier wohl weniger um Fakten als mehr um eine reißerische Aufmachung um uns vor zu führen. Unsere schwerbehinderten MitarbeiterInnen, die auf den Arbeitsplatz bei uns angewiesen sind bleiben dabei möglicherweise auf der Strecke.

SBSW GmbH

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