Start Allgemein Bergfürst und HOW Wohnungsbau GmbH – Wie immer risikobehaftet

Bergfürst und HOW Wohnungsbau GmbH – Wie immer risikobehaftet

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Bergfürst hat ein neues Immobiliencrowdfunding-Projekt im Wiesbadener Stadtteil Mainz-Kastel angekündigt. 950.000 € möchte die Plattform für das Wohnprojekt der HOW Wohnungsbau GmbH einsammeln. Auch hier gilt aber, auch ohne umfangreiche Informationen schon zu kennen, dass hinsichtlich des Projektentwicklers ein Totalverlustrisiko besteht.

Zu dieser Einschätzung verleitet uns der Blick in das Unternehmensregister in die letzte Bilanz aus dem Jahre 2016, die gegenüber der Vorjahresbilanz eine negative Tendenz aufweist. Doch schauen Sie selbst…

HOW Wohnungsbau GmbH

Bingen am Rhein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

BILANZ

AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

59.075,00

59.324,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1,00

1,00

II. Sachanlagen

2.029,00

2.278,00

III. Finanzanlagen

57.045,00

57.045,00

B. Umlaufvermögen

567.990,29

1.149.815,73

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

556.853,11

1.116.189,66

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

11.137,18

33.626,07

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

2.688,21

Summe Aktiva

627.065,29

1.211.827,94

PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

88.862,17

103.458,32

I. Gezeichnetes Kapital

55.000,00

55.000,00

II. Kapitalrücklage

353.225,00

353.225,00

III. Verlustvortrag

-304.766,68

-921.523,25

IV. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss

-14.596,15

616.756,57

B. Rückstellungen

5.500,00

6.000,00

C. Verbindlichkeiten

532.703,12

1.102.369,62

Summe Passiva

627.065,29

1.211.827,94

ANHANG

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Mainz unter HRB 7886 eingetragen.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 wurden die gesetzlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB beachtet.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung. Die Grundsätze der Einzelbewertung und der Unterneh­mensfortführung, das Vorsichtsprinzip und der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit wurden beachtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, ausgewiesen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, ausgewiesen. Die Abschreibungen werden beim beweglichen Anlagevermögen nach der linearen Methode über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bewertet.

Die Forderungen sowie die Sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, unter Berücksichtigung von erforderlichen Einzelwertberichtigungen, bilanziert.

Der Ansatz der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nominalwert.

Das Eigenkapital ist zum Nennwert bewertet.

Allen am Abschlussstichtag bestehenden Risiken, soweit sie bei der Aufstellung des Jahres­abschlusses erkennbar waren, ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen Rechnung getragen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bilanzierungswahlrechte für Rückstellungen wurden nicht wahrgenommen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit unter einem Jahr.

Die Sonstigen Rückstellungen decken alle zum Abschlussstichtag erkennbaren Risiken ab.

Die Sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 273.134,31 (im Vorjahr EUR 403.034,50).

Die Verbindlichkeiten haben allesamt eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

4. Sonstige Angaben

Geschäftsführer

Einzelvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer war im Berichtsjahr Herr Klaus-Peter Endemann, Bingen am Rhein.

Angabe gemäß § 285 Nr. 11 HGB

An folgenden Unternehmen besteht zum Abschlussstichtag ein Anteilsbesitz von mindestens 20 % der Gesellschaftsanteile:

Anteil am

Eigenkapital

Jahresergebnis

Gesellschaft

Sitz

Stammkapital

31.12.2015

2015

%

EUR

EUR

1)

Know How Baumanagement GmbH

Bingen am Rhein

100,00

-65.905,21

530.492,59

2)

Carat Wohnungsbau GmbH

Bingen am Rhein

94,00

-439.041,39

116.773,85

 

Mainz, den 27. November 2017

gez. Klaus-Peter Endemann, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27. November 2017

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