Start Allgemein Insolvente GENO vergab teuren Auftrag?

Insolvente GENO vergab teuren Auftrag?

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Unserer Redaktion liegt eine Rechnung der Charles Barker Corporate Communications GmbH aus der Gräfstraße 99 in Frankfurt am Main vor, die am 20. Juni 2018 ausgestellt und wohl auch beglichen wurde. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die GENO Wohnbaugenossenschaft eG allerdings bereits im Insolvenzverfahren! Wir fragen uns, ob das alles so rechtens war? Vor allem, wenn man den Gesamtbetrag und Verwendungszweck liest: 18.742,50 Euro für 3,5 Tagessätze Partner, 2 Tagessätze Senior Consultant, 1 Tagessatz Account Executive. Unglaublicher wird es aber noch, wenn man den Grund der Auftragserteilung liest:

„Für die Kommunikationsbegleitung in der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen Jens Meier und der GENO AG erlauben wir uns gemäß Budgetindikation vom Juni. 2018 sowie Ihrer Angebotsannahme per E-Mail vom 5. Juni wie folgt in Rechnung stellen.“

Da es sich wohl um eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen der GENO AG und der GENO Wohnbaugenossenschaft eG handelte, wäre das doch eigentlich Aufgabe des Rechtsanwaltes gewesen, zumindest nach unserem Verständnis. Was wir uns auch diesbezüglich fragen, ist, wozu man denn innerhalb eines Insolvenzverfahrens noch eine derartige Beratung benötigte?

Genauso erstaunlich finden wir, dass der Insolvenzverwalter die Zahlung freigegeben hat (das entsprechende Schreiben liegt uns vor). Nach hiesiger Rechtsauffassung müsste dieser Betrag vom Unternehmen Charles Barker durch den Insolvenzverwalter zurückgefordert werden. Das Unternehmen könnte ja dann „ersatzweise“ Herrn Thomas Stork (der anscheinend für die Auftragsvergabe verantwortlich zeichnet) in Haftung nehmen.

Das ist aber nicht der einzige Vorgang, der bei uns Stirnrunzeln hervorruft. Man hat uns weitere Dokumente zur GENO Wohnbaugenossenschaft eG und zu in diesem Unternehmen tätigen Personen zugespielt, die wir aber nun erst einmal sichten müssen. Hier scheint es Hinweise auf strafrechtlich relevante Vorgänge – Gläubigerbenachteiligung in einem Insolvenzverfahren – bei einem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied zu geben. Die Unterlagen sollen ebenfalls bereits der Staatsanwaltschaft in Stuttgart vorliegen.

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