Das Bundesamt für Justiz hat eine Liste der qualifizierten Einrichtungen gemäß § 4 des Unterlassungsklagengesetzes online veröffentlicht:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/Verbraucherschutz/Liste_qualifizierter_Einrichtungen.pdf?__blob=publicationFile&v=62