Start Allgemein Landgericht Düsseldorf zum Rechtsstreit gegen HVT und POC

Landgericht Düsseldorf zum Rechtsstreit gegen HVT und POC

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Landgericht Düsseldorf 13 O 316/17

Beschluss

In dem Rechtsstreit

des Herrn Gernot Krawinkel, Hochstadenstraße 70, 41189 Mönchengladbach,

Klägers,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte TILP
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Einhornstraße 21, 72138 Kirchentellinsfurt,

gegen

1.

die HVT HanseVermögen Treuhand-, Service- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertr. d. d. Gf. Frau Ivonne Kupke, Tinsdaler Kirchenweg 275 A, 22559 Hamburg,

2.

Frau Monica Galba, Hüttenweg 9, 14195 Berlin,

3.

die POC Verwaltungs GmbH, vertr. d. d. Gf. Edmund Kockartz und Klaus Christochowitz, Zur Wasserburg 24, 40764 Langenfeld (Rheinland),

4.

die POC Growth Verwaltungs GmbH, vertr. d. d. Gf. Edmund Kockartz und Klaus Christochowitz, Zur Wasserburg 24, 40764 Langenfeld (Rheinland),

Beklagten,

Prozessbevollmächtigte zu 1-4: Rechtsanwälte Severin,
Knesbbeckstraße 3, 10623 Berlin,

Gemäß § 3 Abs. 2 KapMuG wird folgender Musterverfahrensantrag im Bundesanzeiger bekannt gemacht:

1. vollständige Bezeichnung der Beklagten und ihrer gesetzlichen Vertreter

HVT HanseVermögen Treuhand-, Service- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Ivonne Knupke, Tinsdaler Kirchenweg 275A, 22559 Hamburg,

Beklagte zu 1.,

Monica Galba, Hüttenweg 9, 14195 Berlin Steglitz-Zehlendorf,

Beklagte zu 2.,

POC Verwaltungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Edmund Kockartz und Klaus Christochowitz, zur Wasserburg 24, 40764 Langenfeld,

Beklagte zu 3.,

POC Growth Verwaltungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Edmund Kockartz und Klaus Christochowitz, zur Wasserburg 24, 40764 Langenfeld,

Beklagte zu 4.,

2. Bezeichnung des Anbieters

Conservative Oil Corporation, Calgary (Kanada)

3. Bezeichnung des Prozessgerichts

Landgericht Düsseldorf

4. Aktenzeichen des Prozessgerichts

13 O 316/17

5. Feststellungsziele des Musterverfahrensantrags

Es wird festgestellt, dass der Verkaufsprospekt zur Beteiligung POC Eins GmbH & Co. KG in der Fassung vom 27.10.2008

(1.)

nicht hinreichend über die kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen informiert,

(2.)

nicht hinreichend über die Risiken aus Finanzierungsverträgen informiert.

6. knappe Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhalts

Der Kläger macht gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche wegen einer auf Prospektfehlern beruhenden fehlerhaften Aufklärung im Vorfeld einer treuhänderischen Beteiligung an der POC Eins GmbH & Co. KG geltend. Grundlage des Entschlusses des Klägers zum Beitritt war der o.g. Verkaufsprospekt. Die Beklagten zu 1., 2. und 3. sind Gründungskommanditistinnen der POC Eins GmbH & Co. KG. Die Beklagte zu 1. ist Treuhandgesellschafterin.

7. Zeitpunkt des Eingangs des Musterverfahrensantrags beim Prozessgericht

Der ursprünglich am 19.06.2017 beim Landgericht Hamburg eingegangene Musterverfahrensantrag ging aufgrund Verweisung beim Landgericht Düsseldorf am 11.10.2017 ein.

Düsseldorf, 08.02.2018

13. Zivilkammer
Dr. Papst Vorsitzender
Richter am Landgericht
Dr. Pitzen
Richter am Landgericht
Dr. Freiherr Göler von Ravensburg
Richter

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