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Volkssolidarität Kreisverband Bad Doberan/Rostock-Land e.V. und die Sache mit den Immobilien

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Was für ein Spiel treibt der Volkssolidarität Kreisverband Bad Doberan/Rostock-Land e.V. mit den Geschädigten der Volkssolidarität-Immobilien?

Nach bald 10 Jahren Kampf und der Ausnutzung aller Rechtsmittel bis zum Bundesgerichtshof hatte jetzt das Oberlandesgericht Rostock unter Beachtung der vom Bundesgerichtshof erteilten Hinweise den Volkssolidarität Kreisverband Bad Doberan/Rostock-Land e.V. verurteilt, an den im Jahr 2006 von der VSI Volkssolidarität Immobilien geschädigten Anleger den Schaden zu ersetzen. Jetzt wird noch einmal der BGH mit einer Rüge wegen der Nichtzulassung der Revision angerufen!

Volkssolidarität will Verzögerung des gerichtlichen Verfahrens!
Die Sache ist damit in diesem, aber auch in anderen Verfahren juristisch praktisch entschieden. Trotzdem teilt die Volkssolidarität über ihre Anwälte mit, dass gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Rostock Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt wurde. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass zur Prüfung der Angelegenheit die Gerichtsakten eingesehen werden müssen, deren Überlassung erfahrungsgemäß erhebliche Zeit in Anspruch nehmen wird. Gleichzeitig ist mit der Einlegung der Beschwerde eine erstmalige Verlängerung der Begründungsfrist beantragt worden und es wird darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls weitere Verlängerungsanträge gestellt werden müssen.

Volkssolidarität schindet Zeit auf dem Rücken der VSI Opfer

Die Volkssolidarität spielt auch in diesem Falle auf Zeit, obwohl das Ergebnis schon jetzt völlig eindeutig sein dürfte. Bereits in der Vergangenheit hat die Volkssolidarität gegen obsiegende Urteile des Oberlandesgerichts Rostock die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Damit kann man die Rechtskraft des Urteils auf Jahre hinaus schieben. Die Volkssolidarität will offenkundig Zeit gewinnen.

Kann die Volksolidarität nicht bezahlen?

Braucht die Volkssolidarität diese Zeit, weil sie nicht bezahlen kann? Oder sucht sie eher eine biologische Lösung des Problems? Das ist aber eher unwahrscheinlich, weil auch Schadensersatzforderungen auf die Erben übergehen. Offenkundig ist der Volkssolidarität der Imageschaden, der bereits entstanden ist, völlig egal. Sie verfährt nach dem Motto: Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.

Quelle: RA Jochen Resch

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